Smartphone-Gaffern drohen künftig wohl strafrechtliche Folgen
Erst vor kurzem sorgte ein verärgerter bzw. verzweifelter Aufruf der Exekutive für Aufsehen: Das Social-Media-Team der Polizei Hagen beklagte Mitte April die massive Behinderung von Rettungskräften, man betitelte den Vorfall mit "Schämt Euch, ihr Gaffer vom Hauptbahnhof". So etwas soll sich nicht mehr wiederholen, dafür will die Politik per Änderung des Gesetzes sorgen.
Der Fall von Hagen, bei dem die Rettung eines Kindes von Schaulustigen und Smartphone-Filmern massiv behindert wurde, könnte trotz des unerfreulichen Hintergrundes etwas Gutes haben: Denn die Länder Niedersachsen und Berlin haben heute im Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches eingereicht (via Heise).
Derzeit könne die Polizei gegen Schaulustige nur dann vorgehen, wenn Gewalt im Spiel ist. Ist das nicht der Fall, dann liege eine "Strafbarkeitslücke" vor, so der Antrag, diese gelte es, "im Interesse des Opferschutzes zu schließen". Künftig könnte auch eine derartige mutwillige Behinderung ernsthafte Folgen haben, die Gesetzesinitiative will Verstöße mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafen ahnden.
Der Vorschlag beklagt den technischen Fortschritt, darunter die omnipräsenten Smartphone-Kameras sowie das Teilen der damit geschossenen Bilder in sozialen Netzwerken, zudem würden solche Aufnahmen an TV-Sender und Zeitungen weitergegeben. Mit der Verschärfung des Strafrechts hofft man, ein wirksames Mittel für den Fall des Falles zu haben, das Ganze soll natürlich auch eine abschreckende Wirkung haben.
Siehe auch: "Schämt euch" - Polizei stellt "Smartphone-Gaffer" an den Pranger
Strafrechtliche Konsequenzen
Dieser sieht vor, dass Polizei und in weiterer Folge Justiz strafrechtlich gegen Gaffer vorgehen können. Im Schreiben (PDF) heißt es gleich zu Beginn: "Zunehmend ist festzustellen, dass Schaulustige bei schweren Unfällen die verunglückten Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt ihnen zu helfen. Über die damit verbundene Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer hinaus stellt ein solches Verhalten eine erhebliche Gefahr für die Verunglückten dar. Schaulustige erschweren oder verhindern in Einzelfällen sogar die Rettung von Verunglückten."Derzeit könne die Polizei gegen Schaulustige nur dann vorgehen, wenn Gewalt im Spiel ist. Ist das nicht der Fall, dann liege eine "Strafbarkeitslücke" vor, so der Antrag, diese gelte es, "im Interesse des Opferschutzes zu schließen". Künftig könnte auch eine derartige mutwillige Behinderung ernsthafte Folgen haben, die Gesetzesinitiative will Verstöße mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafen ahnden.
Der Vorschlag beklagt den technischen Fortschritt, darunter die omnipräsenten Smartphone-Kameras sowie das Teilen der damit geschossenen Bilder in sozialen Netzwerken, zudem würden solche Aufnahmen an TV-Sender und Zeitungen weitergegeben. Mit der Verschärfung des Strafrechts hofft man, ein wirksames Mittel für den Fall des Falles zu haben, das Ganze soll natürlich auch eine abschreckende Wirkung haben.
Siehe auch: "Schämt euch" - Polizei stellt "Smartphone-Gaffer" an den Pranger
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