Drei ältere Karaoke-Fans im Visier der Raubkopierer-Spezialeinheit
Drei ältere Herren aus Großbritannien bereicherten aus ihrer Sicht die Szene der Karaoke-Fans mit Stücken, die sonst nirgends zu haben waren. Aus dem Blickwinkel der Strafverfolgungsbehörden hat man es bei ihnen hingegen mit einer organisierten Gruppe von Urheberrechtsverletzern zu tun.
Laut einem Bericht des Magazins TorrentFreak führt die City of London Police's Intellectual Property Crime Unit (PIPCU) seit dem Sommer ein größeres Ermittlungsverfahren gegen Internet-Nutzer, die ohne Zustimmung der Rechteinhaber Karaoke-Tracks im Netz bereitstellen. In den Mittelpunkt rückten dabei drei Männer im Alter von 50, 53 und 60 Jahren, bei denen in dieser Woche Beamte zu Hausdurchsuchungen anrückten.
Die drei Beschuldigten waren im Netz unter dem Namen KaraokeRG aktiv und veröffentlichten zahlreiche Karaoke-Tracks, die sie selbst produziert hatten. Dabei handelte es sich nach ihren Angaben ausschließlich um solche, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bei keinem professionellen Karaoke-Anbieter zu haben waren. Die Produktionen waren jeweils kostenlos erhältlich - entweder über eine der KaraokeRG-Webseiten, wo dann Download-Links zu Cloud-Speichern wie Dropbox führten, oder über ein Torrent-Portal.
Das sah die Karaoke Anti-Piracy Agency UK (KAPA UK), hinter der die fünf größten Anbieter aus dem Bereich stehen, allerdings anders. Und auch die auf Urheberrechtsfälle spezialisierten Ermittler der Polizei ordneten die drei Männer als Personen ein, die der Musikindustrie mit ihrem Handeln große Schäden zufügen und viele Arbeitsplätze gefährden.
Die Mitglieder der KaraokeRG wurden vorübergehend festgenommen, sind kurz darauf aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sie müssen nun wohl mit einem Strafbefehl rechnen. Möglich ist auch, dass die ganze Sache vor Gericht landet - was bei den meisten Filesharern, die in Kontakt mit der PIPCU kommen, bisher nicht der Fall war.
Die drei Beschuldigten waren im Netz unter dem Namen KaraokeRG aktiv und veröffentlichten zahlreiche Karaoke-Tracks, die sie selbst produziert hatten. Dabei handelte es sich nach ihren Angaben ausschließlich um solche, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bei keinem professionellen Karaoke-Anbieter zu haben waren. Die Produktionen waren jeweils kostenlos erhältlich - entweder über eine der KaraokeRG-Webseiten, wo dann Download-Links zu Cloud-Speichern wie Dropbox führten, oder über ein Torrent-Portal.
Fair Use oder nicht?
Die Gruppe wähnte sich mit ihrem Handeln im Recht - und verwies auch darauf, dass man die Titel ausschließlich nichtkommerziell und für private Zwecke zur Verfügung stelle. Das, so meinte man, sei durch die Fair Use-Regelungen im Urheberrecht gedeckt - die allerdings in den USA gelten und nicht in Großbritannien.Das sah die Karaoke Anti-Piracy Agency UK (KAPA UK), hinter der die fünf größten Anbieter aus dem Bereich stehen, allerdings anders. Und auch die auf Urheberrechtsfälle spezialisierten Ermittler der Polizei ordneten die drei Männer als Personen ein, die der Musikindustrie mit ihrem Handeln große Schäden zufügen und viele Arbeitsplätze gefährden.
Die Mitglieder der KaraokeRG wurden vorübergehend festgenommen, sind kurz darauf aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sie müssen nun wohl mit einem Strafbefehl rechnen. Möglich ist auch, dass die ganze Sache vor Gericht landet - was bei den meisten Filesharern, die in Kontakt mit der PIPCU kommen, bisher nicht der Fall war.
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