Welt.de versucht gerichtliches Verbot von iOS-App Blockr zu erreichen
Der Axel Springer Verlag legt im Kampf gegen Adblocker nach: Jetzt zieht ein Tochterunternehmen, die WeltN24 GmbH, gegen die zwei deutschen Entwickler der iOS-App Blockr vor Gericht. Die Welt wollte die App per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, doch das Gericht folgte dem Antrag nicht.
Die Gerichte in Deutschland müssen nun immer häufiger im Streit zwischen Ad- und Contentblockern und den Verlegern entscheiden. Jüngstes Beispiel ist die Klage von WeltN24 gegen Blockr. Nach den ersten Rechtsstreitigkeiten gegen den Adblock-Anbieter Eyeo ruht sich Axel Springer keinesfalls aus, sondern versucht nun allem Anschein nach mit einer neuen Strategie möglichst viele Anbieter von Werbeblockern zu treffen.
Blockr ist für iPhone und iPad sehr beliebt.
Viel Aussicht auf Erfolg hat Springer mit ihrem aktuellen Antrag aber nicht, wie die von Blockr beauftragte Kölner Medienrechtskanzlei LHR nun in einem Blogeintrag nach dem ersten Verhandlungstag im Landgericht Stuttgart mitteilte.
Blockr ist aber kein explizites Angebot, das sich nur gegen Werbeeinblendungen oder noch spezieller gegen Werbeeinblendung auf Welt.de richtet. Die App kann neben Werbeeinblendungen auch Social-Media-Buttons, Cookie-Vermerke und ähnliches blocken und lässt den Nutzer eine eigene Whitelist erstellen. Sie ist für 99 Cent im App Store erhältlich.
Der Streit um Block-Software geht schon eine ganze Weile - viele Verlage sehen ihre Geschäftsgrundlage aufgrund der Anbieter bedroht.
Siehe auch: "Zensur!" Eyeo Adblock empört über einstweilige Verfügung von Bild.de
Blockr ist für iPhone und iPad sehr beliebt.
Viel Aussicht auf Erfolg hat Springer mit ihrem aktuellen Antrag aber nicht, wie die von Blockr beauftragte Kölner Medienrechtskanzlei LHR nun in einem Blogeintrag nach dem ersten Verhandlungstag im Landgericht Stuttgart mitteilte.
Kommt einem Geschäftsverbot gleich
WeltN24 hatte mit einer einstweiligen Verfügung beantragt, den Entwicklern verbieten zu lassen, weiter Inhalte von Welt.de zu blockieren. Im Antrag heißt es genauer: "…den Entwicklern der App zu untersagen, ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen, oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, pflegen oder vertreiben zu lassen, das Werbeinhalte auf den Seiten www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt."Blockr ist aber kein explizites Angebot, das sich nur gegen Werbeeinblendungen oder noch spezieller gegen Werbeeinblendung auf Welt.de richtet. Die App kann neben Werbeeinblendungen auch Social-Media-Buttons, Cookie-Vermerke und ähnliches blocken und lässt den Nutzer eine eigene Whitelist erstellen. Sie ist für 99 Cent im App Store erhältlich.
Urteilsverkündung im Dezember
In der mündlichen Verhandlung teilte die zuständige Kammer mit, dass nach ihrer Ansicht entgegen der Argumentation der Antragstellerin kein Unterlassungsanspruch wegen einer unlauteren gezielten Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG gegen die Entwickler von "blockr" ersichtlich sei, schreibt Rechtsanwalt Arno Lampmann nun. Lampmann geht davon aus, dass das Gericht die Klage abweisen wird. Die Urteilsverkündung ist für den 10. Dezember vorgesehen.Der Streit um Block-Software geht schon eine ganze Weile - viele Verlage sehen ihre Geschäftsgrundlage aufgrund der Anbieter bedroht.
Siehe auch: "Zensur!" Eyeo Adblock empört über einstweilige Verfügung von Bild.de
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