Signalwirkung: Nintendo gewinnt nun doch gegen Kopierschutzumgehung
Der Spielehersteller Nintendo hat vor Gericht einen Sieg gegen das italienischen Unternehmen PC Box eingefahren. Es geht dabei um Urheberrechtsverletzungen durch das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen. Der Fall hatte die Gerichte lange Zeit beschäftigt, das Urteil könnte jetzt eine Signalwirkung für ganz Europa haben.
Dem Unternehmen PC Box wurde vorgeworfen, Hardware zu vertreiben, die die Patentrechte von Nintendo verletzt und weiter Urheberrechtsverletzungen in Kauf nimmt, da sie den Kopierschutz von Nintendo außer Kraft setzt. Es ging dabei um diverse Geräte, mit deren Hilfe zum Beispiel kopierte Nintendo-Games gespielt, Homebrew-Software genutzt und Zubehör ohne Lizenzierung an den Konsolen verwendet werden konnten. Verneint wurde das nie direkt von PC Box, zumindest nicht, dass sie Hardware verkauften, mit deren Hilfe man auf Konsolen auch Daten abspielen kann, die eigentlich nicht vorgesehen waren.
Nintendo hatte gegen das Unternehmen bereits 2014 in einem erstem Verfahren gewonnen. Anschließend gab PC Box allerdings nicht klein bei, sondern ging in Berufung - bis das EuGH die Entscheidungen an die italienische Strafkammern zurückgab. Das EuGH-Urteil von 2014 war ein Schlag in das Gesicht der Japaner - denn das EuGH wollte nicht eine absichtliche Urheberrechtsverletzung annehmen und empfahl dem italienischen Gericht, zu prüfen, wie die Geräte tatsächlich bei den Käufern genutzt werden.
Siehe auch: EuGH: Homebrew-Software-Einsatz kann legitim sein
Das Strafgericht kommt nun zu dem Schluss, dass Nintendos Beschwerde berechtigt war.
"Nintendo freut sich, dass diese Entscheidung im Einklang mit einer langen Reihe von gerichtlichen Präzedenzfällen an nationalen Gerichten und in einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Spanien und Großbritannien steht", sagte das Unternehmen in einer Stellungnahme.
"Diese Entscheidung ist auch ganz im Einklang mit mehreren Entscheidungen des italienischen Obersten Gerichtshofs (Strafkammer) gegen Verkäufer von Umgehungsvorrichtungen sowie einer jüngeren Entscheidung von dem Berufungsgericht in Florenz, die in erster Instanz einen Strafbescheid gegen die Eigentümer von PC-Box verhängt hatte."
Laut dem Magazin Wired hat das Urteil nun europaweite Wirkung. Denn jetzt wird es für Nintendo in Europa sehr viel leichter, gegen weitere Firmen die ähnliche Modding-Geräte anbieten, vorzugehen.
Umgehen von Kopierschutz
Laut PC Box geht es dabei aber vielmehr um die Anwendung als MP3-Spieler, und um die Abspielmöglichkeit von anderen Audio- und Video-Formaten und eben nicht um das Umgehen von Kopierschutz.Nintendo hatte gegen das Unternehmen bereits 2014 in einem erstem Verfahren gewonnen. Anschließend gab PC Box allerdings nicht klein bei, sondern ging in Berufung - bis das EuGH die Entscheidungen an die italienische Strafkammern zurückgab. Das EuGH-Urteil von 2014 war ein Schlag in das Gesicht der Japaner - denn das EuGH wollte nicht eine absichtliche Urheberrechtsverletzung annehmen und empfahl dem italienischen Gericht, zu prüfen, wie die Geräte tatsächlich bei den Käufern genutzt werden.
Siehe auch: EuGH: Homebrew-Software-Einsatz kann legitim sein
Das Strafgericht kommt nun zu dem Schluss, dass Nintendos Beschwerde berechtigt war.
"Nintendo freut sich, dass diese Entscheidung im Einklang mit einer langen Reihe von gerichtlichen Präzedenzfällen an nationalen Gerichten und in einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Spanien und Großbritannien steht", sagte das Unternehmen in einer Stellungnahme.
"Diese Entscheidung ist auch ganz im Einklang mit mehreren Entscheidungen des italienischen Obersten Gerichtshofs (Strafkammer) gegen Verkäufer von Umgehungsvorrichtungen sowie einer jüngeren Entscheidung von dem Berufungsgericht in Florenz, die in erster Instanz einen Strafbescheid gegen die Eigentümer von PC-Box verhängt hatte."
Laut dem Magazin Wired hat das Urteil nun europaweite Wirkung. Denn jetzt wird es für Nintendo in Europa sehr viel leichter, gegen weitere Firmen die ähnliche Modding-Geräte anbieten, vorzugehen.
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