Happy Urteil: Beliebtes Geburtstagslied der Allgemeinheit übergeben

Marilyn Monroe sang im Jahr 1962 dem damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy eines der wohl bekanntesten Geburtstagsständchen überhaupt. Das ins Mikrofon gehauchte "Happy Birthday to You" sorgte seitdem für allerlei Aufsehen - damals schürte es Spekulationen um eine Affäre zwischen dem Show-Sternchen und dem Politiker, in letzter Zeit tobte der Streit um die Urheberrechte.
Licht, Silvester, Feuerwerk
Fieldington (CC BY-SA 3.0)

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Der Richter George H. King am US-Bezirksgericht in Los Angeles hat letztere nun vorläufig beendet: Laut seinem gestrigen Urteil ist das weltweit bekannte Lied jetzt allgemeines und frei nutzbares Kulturgut. Der Musik-Publisher Warner/Chappell, eine Tochter der Warner Music Group, wird sich wohl damit abfinden müssen, dass ihm nun jährlich Lizenzeinnahmen im Bereich einiger Millionen Dollar entgehen.

Geklagt hatte die Filmemacherin Jennifer Nelson, die eine Dokumentation über das Lied produzierte. Sie wollte sich letztlich nicht damit abfinden, einen fünfstelligen Betrag an das Musikunternehmen zahlen zu müssen, nachdem sie in ihren Recherchen zu den Ursprüngen des Stücks zu dem Schluss gekommen war, dass hier wohl eher keine Rechte mehr geltend gemacht werden können. Denn die eigentlichen Urheber waren ihrer Ansicht nach bereits viel zu lange tot.

Richter King stand bei seiner Prüfung der Angelegenheit vor keiner allzu leichten Aufgabe. Die Melodie wurde immerhin von den Schwestern Mildred und Patty Hill, zwei Kindergärtnerinnen, im 19. Jahrhundert ersonnen - und diese begrüßten ihre Schützlinge noch mit dem ursprünglichen Text "Good Morning to All". Zum Geburtstagslied wurde es hingegen wohl erst in den frühen 1920er Jahren - Autor: Unbekannt.


Erstmals wurden im Jahr 1935 Urheberrechte an der Geburtstagsfassung registriert - worauf sich auch Warner, das diese im Jahr 1988 erworben hatte, berief. Ginge man von diesem Datum aus, wäre es tatsächlich möglich, dass der Musikkonzern noch immer Lizenzgebühren für die Verwendung des Songs verlangt. Allerdings kam King bei seiner Prüfung der Sachlage zu dem Schluss, dass die ursprüngliche Rechte-Registrierung eigentlich der "Good Morning to All"-Fassung galt und die Firma, mit deren Übernahme Warner zu den Rechten gekommen sein will, nach juristischen Gesichtspunkten nie ordentlich in den Besitz des Geburtstagstextes gekommen war.

Man darf gespannt sein, wie sich die Sache weiterentwickelt, denn Warner hat durchaus die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ob dies geschieht, soll nach einer genauen Prüfung der Entscheidung, die King auf immerhin 43 Seiten begründete, festgelegt werden, erklärte das Unternehmen. Schätzungen zufolge geht es für die Musikfirma immerhin um rund 2 Millionen Dollar an Lizenzeinnahmen jährlich.
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