Account Sharing: Netflix und Co. tolerieren das Teilen, nur Sky nicht
Streaming ist beliebter, immer mehr Serien und Filme sind auf Online-Videotheken wie Netflix oder Amazon Prime Video zu finden, dabei sind viele Inhalte auch exklusiv auf einer Plattform. So mancher hat im Freundeskreis deshalb die Idee, sich einen Zugang zu teilen. Die meisten Anbieter drücken beim so genannten Account Sharing ein Auge zu - mit einer Ausnahme.
Streaming-Dienste wie Netflix, Watchever, Maxdome und Amazon Prime Instant Video wetteifern um Kunden, so mancher Inhalt ist deckungsgleich, vieles aber auch exklusiv zu haben. Entsprechend kommen so manche im Freundeskreis auf die Idee, sich einen bestimmten Zugang zu teilen. Immer wieder tauschen Nutzer aber auch in Internet-Foren Konten aus oder teilen sich die Kosten für einen Zugang.
Die Tageszeitung Die Welt hat dieses Account Sharing nun analysiert und sich auch insbesondere die Situation in Deutschland angesehen. Man verweist zunächst einmal auf Umfragen, unter anderem auf eine aus Großbritannien, in der in etwa jeder Vierte angab, dass er seinen Streaming-Dienst mit Dritten teilt.
Die Hälfte von ihnen gab Netflix an, dort ist das aber auch weitgehend legal bzw. vorgesehen, beim bekanntesten Streaming-Dienst bucht man je nach Tarif mehrere Zugänge. Streng genommen gilt das nur für die Familie und innerhalb eines Haushalts, der Begriff der "Familie" ist aber bei Netflix ein sehr weiter. Und das durchaus bewusst.
Wie erwähnt gibt es eine Ausnahme, nämlich Sky: Der Abo-Sender verbietet jegliche Weitergabe an Personen außerhalb des eigenen Haushalts. Verstöße wolle man auch nicht tolerieren und droht mit einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu zwei Mal der eigentlichen Jahresgebühr, so Sky.
Die Tageszeitung Die Welt hat dieses Account Sharing nun analysiert und sich auch insbesondere die Situation in Deutschland angesehen. Man verweist zunächst einmal auf Umfragen, unter anderem auf eine aus Großbritannien, in der in etwa jeder Vierte angab, dass er seinen Streaming-Dienst mit Dritten teilt.
Die Hälfte von ihnen gab Netflix an, dort ist das aber auch weitgehend legal bzw. vorgesehen, beim bekanntesten Streaming-Dienst bucht man je nach Tarif mehrere Zugänge. Streng genommen gilt das nur für die Familie und innerhalb eines Haushalts, der Begriff der "Familie" ist aber bei Netflix ein sehr weiter. Und das durchaus bewusst.
Rechtlicher Graubereich
Bezüglich der Frage, inwieweit das alles legal ist, sprach Die Welt unter anderem mit dem bekannten Internet-Anwalt Christian Solmecke. Dieser hat sich die AGB der Portale genauer angesehen und kam zum Schluss, dass Account Sharing sich zumeist in einem rechtlichen Graubereich abspielt, der aber durchaus gewollt ist.Wie erwähnt gibt es eine Ausnahme, nämlich Sky: Der Abo-Sender verbietet jegliche Weitergabe an Personen außerhalb des eigenen Haushalts. Verstöße wolle man auch nicht tolerieren und droht mit einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu zwei Mal der eigentlichen Jahresgebühr, so Sky.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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