Unwirksam: Tele Columbus darf Kunden nicht in teurere Tarife stecken
Der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus hat eine Reihe seiner Kunden mit älteren Verträgen kürzlich einseitig auf einen neueren Tarif umgestellt. Dieser ist allerdings teurer als das bisherige Angebot. Das geht so nicht, meint die Verbraucherzentrale Sachsen und rät zum Widerspruch.
In einem Schreiben von Mitte April hatte das Unternehmen demnach auf die Umstellung hingewiesen, die bereits ab dem 1. Mai gelten sollte. Somit blieb nicht einmal eine Frist von zwei Wochen, bis die Vertragsänderung wirksam wurde. Zukünftig sollen die betroffenen Kunden nun monatlich 19,99 Euro zahlen - und damit mehr als bisher.
Die Umstellung trifft dabei Nutzer, die noch über einen Tarif verfügen, über den ihnen nur ein reiner Internet-Zugang über das TV-Kabelnetz des Anbieters bereitgestellt wird. Dieser kostete 14,99 Euro. Im neuen Preis ist nun auch ein Telefonanschluss enthalten - unabhängig davon, ob der Kunde diesen überhaupt benötigt.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale hätte der Provider für einen wirksamen Tarifwechsel die Verträge mit der vorgesehenen Frist kündigen müssen. Darüber hinaus wäre es bei Verträgen, die über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurden, nötig, das Ende dieser Frist abzuwarten. "Wesentliche Änderungen in einem laufenden Vertrag hingegen kann ein Unternehmen nur unter strengen Voraussetzungen, vor allem aber nicht ohne Einbeziehung der Kunden vornehmen. Das bedeutet letztlich, dass die Vertragsänderung durch Tele Columbus nicht wirksam ist und der Vertrag zu den alten Konditionen weiter gilt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Die Umstellung trifft dabei Nutzer, die noch über einen Tarif verfügen, über den ihnen nur ein reiner Internet-Zugang über das TV-Kabelnetz des Anbieters bereitgestellt wird. Dieser kostete 14,99 Euro. Im neuen Preis ist nun auch ein Telefonanschluss enthalten - unabhängig davon, ob der Kunde diesen überhaupt benötigt.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale hätte der Provider für einen wirksamen Tarifwechsel die Verträge mit der vorgesehenen Frist kündigen müssen. Darüber hinaus wäre es bei Verträgen, die über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurden, nötig, das Ende dieser Frist abzuwarten. "Wesentliche Änderungen in einem laufenden Vertrag hingegen kann ein Unternehmen nur unter strengen Voraussetzungen, vor allem aber nicht ohne Einbeziehung der Kunden vornehmen. Das bedeutet letztlich, dass die Vertragsänderung durch Tele Columbus nicht wirksam ist und der Vertrag zu den alten Konditionen weiter gilt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wer will, kommt aus dem Vertrag
Den Kunden, die ein entsprechendes Schreiben erhielten, wird daher geraten ihrerseits auf die Unwirksamkeit der Änderung hinzuweisen. Dies sei damit zu verbinden, keinesfalls den höheren Preis an das Unternehmen zu zahlen. Die Verbraucherschützer raten bei bestehender Einzugsermächtigung, diese zu widerrufen oder dem Anbieter ausdrücklich mitzuteilen, dass die Erlaubnis nur in Höhe des alten Preises erteilt wird. Wer ohnehin wechseln will, kann die Sache natürlich auch nutzen, um vor dem eigentlichen Ende der eigenen Vertragslaufzeit zu kündigen.Großer Internet-Vergleichs-Rechner
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Christian Kahle
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