Provider-Wechsel: Bußgeld für Unterbrechung des Anschlusses verhängt
Der Gesetzgeber sorgte inzwischen dafür, dass beim Anbieterwechsel klare Regeln gelten. Eine Unterbrechung des Anschlusses darf inzwischen maximal einen Tag lang sein. Gelingt die Umschaltung auch nach Auslaufen des Vertrages nicht schnell genug, muss der alte Provider seine Dienstleistung so lange aufrecht erhalten, bis der Wechsel kurzfristig vorgenommen werden kann.
Noch immer viele Beschwerden
Trotzdem gibt es immer wieder Probleme. Die Bundesnetzagentur hat sich allein im letzten Jahr in rund 5.000 Fälle eingeschaltet, in denen der Wechsel nicht reibungslos ablief. Um den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen, wurde gegen einen "großen deutschen Telekommunikationsanbieter", der namentlich nicht genannt wurde, ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt."Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten des betroffenen Anbieters sei berücksichtigt worden, dass sich dieser aktiv an der branchenübergreifenden Verbesserung der Prozesse beim Anbieterwechsel beteiligt habe, hieß es.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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