Provider-Wechsel: Bußgeld für Unterbrechung des Anschlusses verhängt

Die Bundesnetzagentur hat jetzt erneut ein Bußgeld gegen einen Telekommunikations-Anbieter verhängt, weil ein Verbraucher bei einem Anschlusswechsel länger als einen Tag keine Dienste in Anspruch nehmen konnte. Dies darf von Gesetzes wegen inzwischen nicht mehr passieren.
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Noch vor relativ kurzer Zeit musste man damit rechnen, beim Wechsel eines Telefon- oder Internet-Anbieters tage- oder gar wochenlang auf einen funktionierenden Anschluss verzichten zu müssen. Das war nicht nur von Nachteil für die Verbraucher, sondern sorgte auch dafür, dass der Wettbewerb zwischen den Providern nicht in Gang kam - denn ein Wechsel zum günstigeren Angebot wurde aus Angst vor Problemen möglichst vermieden.

Der Gesetzgeber sorgte inzwischen dafür, dass beim Anbieterwechsel klare Regeln gelten. Eine Unterbrechung des Anschlusses darf inzwischen maximal einen Tag lang sein. Gelingt die Umschaltung auch nach Auslaufen des Vertrages nicht schnell genug, muss der alte Provider seine Dienstleistung so lange aufrecht erhalten, bis der Wechsel kurzfristig vorgenommen werden kann.

Noch immer viele Beschwerden

Trotzdem gibt es immer wieder Probleme. Die Bundesnetzagentur hat sich allein im letzten Jahr in rund 5.000 Fälle eingeschaltet, in denen der Wechsel nicht reibungslos ablief. Um den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen, wurde gegen einen "großen deutschen Telekommunikationsanbieter", der namentlich nicht genannt wurde, ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt.

"Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten des betroffenen Anbieters sei berücksichtigt worden, dass sich dieser aktiv an der branchenübergreifenden Verbesserung der Prozesse beim Anbieterwechsel beteiligt habe, hieß es.



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