OneDrive: Razzia bei deutschem Nutzer nach zweifelhaftem Upload

Nutzer von Microsofts Cloud-Speicherdienst OneDrive und auch anderer entsprechender Angebote sollten vorsichtig sein, welche Inhalte sie auf ihre Accounts hochladen. Denn wenn sich vermeintlich illegaler Content darunter befindet, kann dies durchaus unangenehme Folgen haben.
Von einem solchen Fall berichtet der Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog. Dieser vertritt einen Mandanten, bei dem Uploads in die Microsoft-Cloud zu einer Hausdurchsuchung führten. Offenbar waren hier die Scanner, mit denen gespeicherte Daten automatisiert überprüft werden, angesprungen und das Unternehmen hatte von sich aus die Behörden eingeschaltet.

Laut Vetter sammle der Betroffene wohl ziemlich wahllos alles Mögliche, was er im Netz so findet - darunter auch pornografische Inhalte. Einen Teil davon hatte er für die eigene Nutzung auf seinen OneDrive-Account hochgeladen. Unter den zahlreichen Bildern befand sich auch eines, das vermutlich laut den Kriterien in den USA als Kinderpornographie eingestuft wurde. Microsoft informierte daraufhin das Center for Missing & Exploited Children, eine NGO, die sich dem Kinderschutz verschrieben hat. Über die US-Polizeibehörden schaltete man das Bundeskriminalamt ein.

Ein einzelnes fragwürdiges Bild in der großen Sammlung habe ausgereicht, damit das Amtsgericht Nürnberg schließlich eine Hausdurchsuchung anordnete. Die Polizei nahm die gesamte Hardware im Haushalt mit, um sie tiefergehend zu untersuchen. "Der Fall zeigt, dass in der Cloud gespeicherte Daten vielleicht einigermaßen gegen den Zugriff Dritter gesichert sind. Aber eben nicht gegen die eigene, präventive Kontrolle durch Microsoft & Co.", so Vetter.

Auch Eltern können betroffen sein

Das kann letztlich einige Probleme mit sich bringen, da in den USA teilweise andere Regeln dafür gelten, was illegal ist, als in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen Smartphones oft alle geschossenen Fotos automatisch in die Cloud hochladen, kann das unangenehme Folgen haben - etwa, wenn Eltern Bilder ihrer Kinder in der Badewanne schießen und dies auf der anderen Seite des Atlantiks zu kritisch interpretiert wird.

Vetter will den Fall nun gegebenenfalls nutzen, um überprüfen zu lassen, ob die Scan-Praxis der US-Unternehmen überhaupt mit dem deutschen Telekommunikationsgesetz zu vereinbaren ist. Denn dieses erlaubt sowohl Behörden als auch Diensteanbietern nur dann den Zugriff auf solche Daten, wenn ein Gericht bei konkretem Verdacht die Erlaubnis gibt.
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