Kim Dotcom: Polizei muss Kopien konfiszierter Daten zurückgeben

Kim Dotcom, Gründer der Anfang 2012 geschlossenen Plattform Megaupload, führt seit seiner Verhaftung einen langen juristischen Kampf und die Siege und Niederlagen wechseln sich regelmäßig ab. Aktuell gibt es für das Lager Dotcom wieder einen Grund zur Freude, da die Polizei die Kopien von Daten auf PCs und anderen elektronischen Geräten zurückgeben muss.

Juristisches Hin und Her

"Erfolg für Kim Dotcom" und "Niederlage für Kim Dotcom": Diese zwei Headlines wechseln sich seit mittlerweile mehr als zweieinhalb Jahren regelmäßig ab, die aktuelle Entscheidung des neuseeländischen Berufungsgerichts darf erneut als Erfolg für den gebürtigen Deutschen gewertet werden.

Das Court of Appeal hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass die Durchsuchung von Dotcoms Anwesen, die auf Ansuchen des US-Justizministeriums erfolgt ist, rechtens war. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass die Weitergabe von beschlagnahmten Daten bzw. Kopien davon an das FBI illegal war.

Das Berufungsgericht hat deshalb nun die neuseeländische Polizei aufgefordert, die Kopien dieser auf den beschlagnahmten Geräten befindlichen Daten "so schnell wie es praktisch durchführbar ist" wieder freizugeben und zu retournieren, berichtet der New Zealand Herald (via TorrentFreak). Betroffen sind davon nicht nur Dotcoms Daten, sondern auch jene des Co-Angeklagten Bram van der Kolk.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass man die Daten nicht zurückgeben könne, da Teile davon verschlüsselt seien und man deshalb nicht die Inhalte untersuchen könne. Das befolgte das Gericht nun zwar, stellte aber auch fest, dass nicht verschlüsselte Informationen so bald wie möglich zurückgegeben werden sollen.

Der Rest soll folgen, aber erst nachdem die Angeklagten die entsprechenden Passwörter übergeben haben. Hierfür wurde ein spezielles Vorgehen festgesetzt und zwar wurden zwei Polizei-Beamte benannt, die sich schriftlich dazu verpflichten, diese Zugangscodes streng vertraulich zu behandeln und nur dem zuständigen Gericht vor Ort zur Verfügung zu stellen. Explizit wurden US-Behörden erwähnt, da man die Verschlüsselungscodes "insbesondere nicht an Vertreter der US-Regierung übergeben" dürfe. Kim DOTCOM, Kim Schmitz, Mega Kim DOTCOM, Kim Schmitz, Mega MEGA
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