Motorola droht Verkaufsverbot für Smartphones in Deutschland
Das Mannheimer Landgericht hat dem deutschen Unternehmen LPKF in einem Patentstreit mit Motorola Mobility Recht gegeben, so dass nun ein Verkaufsverbot für viele Mobiltelefone des jüngst von Google an Lenovo verkauften Smartphone-Spezialisten droht.
LPKF ist auf die Entwicklung von Maschinen zur Fertigung von Bauteilen mit Hilfe von Laser-Schneidern spezialisiert und hatte Motorola vorgeworfen, diverse Produkte verkauft zu haben, die seine Patente verletzen. Dabei geht es jedoch nicht etwa um nachgeahmte Teile, sondern um die Art der Fertigung, denn angeblich wurden die von Motorola angebotenen Smartphones mit Platinen ausgestattet, die mit nachgebauten Maschinen hergestellt wurden.
Konkret geht es um ein Verfahren namens Laser-Direkt-Strukturierung (LDS), bei dem die Layouts für Leiterbahnen auf Mainboards und ähnlichen Platinen mit einem Laserstrahl angelegt werden, wobei bereits die Voraussetzungen für eine auf relativ einfache Art mögliche Applikation der späteren eigentlichen Leiterbahnen geschaffen werden. LPKF zufolge wird das Verfahren unter anderem weltweit zur Fertigung von besonders komplexen Antennen in Handys, Smartphones und Tablets eingesetzt.
Das Garbsener Unternehmen hatte deshalb Motorola Deutschland und Motorola Mobility USA zur Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden Mobiltelefonen aufgefordert und bekam nun von den Mannheimer Richtern recht. Außerdem wurde Motorola Deutschland dazu verurteilt, alle derart gegen die Patente von LPKF verstoßenden Mobiltelefone aus dem Handel zurückzuholen, was einem Verkaufsverbot gleichkommt.
Noch hat Motorola die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen - was mit Sicherheit auch der Fall sein dürfte. Motorola hat sich zu dem Thema bisher noch nicht geäußert. Bisher ist außerdem unklar, welche Smartphones von dem Urteil betroffen sind und ob es auch für die aktuell in Deutschland angebotenen Modelle Motorola Moto X, Moto G und Moto E ein Verkaufsverbot geben könnte.
Konkret geht es um ein Verfahren namens Laser-Direkt-Strukturierung (LDS), bei dem die Layouts für Leiterbahnen auf Mainboards und ähnlichen Platinen mit einem Laserstrahl angelegt werden, wobei bereits die Voraussetzungen für eine auf relativ einfache Art mögliche Applikation der späteren eigentlichen Leiterbahnen geschaffen werden. LPKF zufolge wird das Verfahren unter anderem weltweit zur Fertigung von besonders komplexen Antennen in Handys, Smartphones und Tablets eingesetzt.
Berufung steht aus
LPKF besitzt nach eigenen Angaben diverse Patente auf die Technologie und geht gegen Hersteller aus der Mobilfunkbranche vor, die "gefälschte LDS-Bauteile außerhalb von China in Umlauf bringen". Hintergrund ist, dass ein LDS-Patent in China im letzten Jahr für ungültig erklärt wurde, aber bereits ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt wurde und außerhalb des Landes weiterhin Patentschutz besteht.Das Garbsener Unternehmen hatte deshalb Motorola Deutschland und Motorola Mobility USA zur Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden Mobiltelefonen aufgefordert und bekam nun von den Mannheimer Richtern recht. Außerdem wurde Motorola Deutschland dazu verurteilt, alle derart gegen die Patente von LPKF verstoßenden Mobiltelefone aus dem Handel zurückzuholen, was einem Verkaufsverbot gleichkommt.
Noch hat Motorola die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen - was mit Sicherheit auch der Fall sein dürfte. Motorola hat sich zu dem Thema bisher noch nicht geäußert. Bisher ist außerdem unklar, welche Smartphones von dem Urteil betroffen sind und ob es auch für die aktuell in Deutschland angebotenen Modelle Motorola Moto X, Moto G und Moto E ein Verkaufsverbot geben könnte.
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