Microsoft widersetzt sich erfolgreich illegaler Datenabfrage des FBI
Microsoft hat nach eigenen Angaben im letzten Jahr eine Aufforderung zur Herausgabe von Daten eines Unternehmenskunden seines Cloud-Dienstes Office 365 durch das FBI erfolgreich abgewehrt. Nachdem der Softwarekonzern die Anfrage angezweifelt hatte, zog das FBI seine Aufforderung zurück.
Wie Microsoft in einem Eintrag auf seinem offiziellen Firmenblog erläutert, erhielt das Unternehmen 2013 vom FBI einen sogenannten "National Security Letter", der wie alle Dokumente dieser Art ohne richterliche Anordnung oder anderweitige Prüfung durch eine dritte Instanz verschickt wurde. Darin forderte die US-Bundespolizei den Softwareriesen auf, Zugriff auf die Daten eines Kunden von Office 365 Enterprise zu ermöglichen und berief sich auf Fragen der Nationalen Sicherheit als Begründung.
In diesem Fall sei jedoch eine Verschwiegenheitsklausel enthalten gewesen, die Microsoft nach Angaben von seinem Chefanwalt Brad Smith vor Gericht anfechten wollte. Hintergrund ist, dass das Unternehmen eine interne Regelung hat, wonach man Firmenkunden über den Erhalt von Auskunftsaufforderungen informiert, wenn dies ihre Daten betrifft. Weil man zu dem Schluss kam, dass die Verschwiegenheitsklausel Microsofts in der US-Verfassung verankertes Recht auf Freie Meinungsäußerung einschränken würde, informierte man das FBI darüber, dass eine entsprechende Klage eingereicht werden würde.
Das FBI machte daraufhin einen Rückzug und nahm seine Aufforderung zur Bereitstellung von Kundendaten zurück. Der Fall ist ein seltenes Beispiel dafür, dass sich Unternehmen den vom FBI verschickten National Security Letters widersetzen können. Normalerweise müssen sie mit der Herausgabe der geforderten Daten reagieren. Im letzten Jahr hatte ein Gericht entschieden, dass die Verschwiegenheitsklausen der FBI-Anschreiben gegen die US-Verfassung verstoßen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil Einspruch eingelegt wurde.
In diesem Fall sei jedoch eine Verschwiegenheitsklausel enthalten gewesen, die Microsoft nach Angaben von seinem Chefanwalt Brad Smith vor Gericht anfechten wollte. Hintergrund ist, dass das Unternehmen eine interne Regelung hat, wonach man Firmenkunden über den Erhalt von Auskunftsaufforderungen informiert, wenn dies ihre Daten betrifft. Weil man zu dem Schluss kam, dass die Verschwiegenheitsklausel Microsofts in der US-Verfassung verankertes Recht auf Freie Meinungsäußerung einschränken würde, informierte man das FBI darüber, dass eine entsprechende Klage eingereicht werden würde.
Das FBI machte daraufhin einen Rückzug und nahm seine Aufforderung zur Bereitstellung von Kundendaten zurück. Der Fall ist ein seltenes Beispiel dafür, dass sich Unternehmen den vom FBI verschickten National Security Letters widersetzen können. Normalerweise müssen sie mit der Herausgabe der geforderten Daten reagieren. Im letzten Jahr hatte ein Gericht entschieden, dass die Verschwiegenheitsklausen der FBI-Anschreiben gegen die US-Verfassung verstoßen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil Einspruch eingelegt wurde.
Daten von Privatanwendern werden kaum verteidigt
Letztlich gelangte das FBI übrigens dennoch an die von Microsoft "verteidigten" Daten - der Kunde selbst gab die Informationen auf "legalem Weg" heraus, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Auch wenn sich Microsoft nun rühmt, sich dem FBI zum Schutz der Daten seines Kunden widersetzt zu haben, ist zu bedenken, dass die interne Regelungen ausschließlich Enterprise-Kunden, aber nicht die Nutzer von kostenlosen Diensten wie OneDrive, Outlook.com oder auch Skype betreffen. Ihre Daten werden von dem Unternehmen wie von allen US-Internetfirmen bei entsprechender Aufforderung an die Behörden herausgegeben.Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
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