Überwachung: Schweigeklausel hebt Grundrecht auf
Die Polizei im US-Bundesstaat Florida hat sich eine neue Ausrede dafür einfallen lassen, ihre Überwachungsmaßnahmen nicht - wie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben - von einem Richter prüfen zu lassen.
In der Sache geht es um den Einsatz eines so genannten IMSI-Catchers. Diese Systeme spannen eine eigene kleine Mobilfunkzelle auf und zwingen Handys in der Umgebung, sich in diese einzubuchen. Der Betreiber kann so die jeweiligen Geräte identifizieren und auch die Telekommunikationsvorgänge im Umfeld überwachen. Daher steht der Einsatz eigentlich ebenso unter einem Richtervorbehalt, wie andere Formen der Telefonüberwachung auch.
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens kam nun allerdings ans Licht, dass die Polizei in Tallahassee die Geräte ohne richterliche Genehmigung einsetzte. In dem konkreten Verfahren ging es um einen sexuellen Übergriff im Jahr 2008, bei dem der Täter auch das Mobiltelefon des Opfers gestohlen hatte. Durch den Einsatz eines IMSI-Catchers gelang es den Beamten, einen Verdächtigen bis zu dessen Wohnung zu verfolgen, berichtete das US-Magazin Wired.
Dass man sich für dieses Vorgehen keine Genehmigung einholte, begründete die Polizei schlicht damit, dass man ein Verschwiegenheits-Abkommen (NDA, Non-Disclosure-Agreement) mit dem Hersteller des Systems unterzeichnet hatte. Dieses habe es untersagt, mit Dritten über das Produkt zu sprechen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kam ans Licht, dass die Beamten seit dem Jahr 2010 in etwa 200 weiteren Fällen einen IMSI-Catcher eingesetzt hatte, ohne einen Richter hinzuzuziehen.
Auch wenn während des Prozesses der Name des Herstellers nicht genannt wurde, geht man bei der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU davon aus, dass es sich um ein Modell der Harris Corporation handelt. Diese ist führend in dem Bereich und hat ihren Sitz in Florida. Weiterhin ist es für die Firma gängige Praxis, den Polizeieinheiten solche Überwachungs-Technologien im Zuge von Promotion-Aktionen und zu Testzwecken zu überlassen. Aus den Gerichtsunterlagen ging auch hervor, dass das Tallahassee Police Department nicht der Eigner des Gerätes ist.
Bei der ACLU befürchtet man nun, dass auch anderen Polizeidienststellen IMSI-Catcher unter ähnlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden und dass diese in noch weitaus größerem Umfang eingesetzt werden, ohne, dass dies je ein Richter genehmigt hätte. Dies würde bedeuten, dass die Beamten Grundrechte von Bürgern zugunsten eines Abkommens mit der Privatwirtschaft schlicht außer Kraft gesetzt hätten.
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens kam nun allerdings ans Licht, dass die Polizei in Tallahassee die Geräte ohne richterliche Genehmigung einsetzte. In dem konkreten Verfahren ging es um einen sexuellen Übergriff im Jahr 2008, bei dem der Täter auch das Mobiltelefon des Opfers gestohlen hatte. Durch den Einsatz eines IMSI-Catchers gelang es den Beamten, einen Verdächtigen bis zu dessen Wohnung zu verfolgen, berichtete das US-Magazin Wired.
Dass man sich für dieses Vorgehen keine Genehmigung einholte, begründete die Polizei schlicht damit, dass man ein Verschwiegenheits-Abkommen (NDA, Non-Disclosure-Agreement) mit dem Hersteller des Systems unterzeichnet hatte. Dieses habe es untersagt, mit Dritten über das Produkt zu sprechen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kam ans Licht, dass die Beamten seit dem Jahr 2010 in etwa 200 weiteren Fällen einen IMSI-Catcher eingesetzt hatte, ohne einen Richter hinzuzuziehen.
Auch wenn während des Prozesses der Name des Herstellers nicht genannt wurde, geht man bei der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU davon aus, dass es sich um ein Modell der Harris Corporation handelt. Diese ist führend in dem Bereich und hat ihren Sitz in Florida. Weiterhin ist es für die Firma gängige Praxis, den Polizeieinheiten solche Überwachungs-Technologien im Zuge von Promotion-Aktionen und zu Testzwecken zu überlassen. Aus den Gerichtsunterlagen ging auch hervor, dass das Tallahassee Police Department nicht der Eigner des Gerätes ist.
Bei der ACLU befürchtet man nun, dass auch anderen Polizeidienststellen IMSI-Catcher unter ähnlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wurden und dass diese in noch weitaus größerem Umfang eingesetzt werden, ohne, dass dies je ein Richter genehmigt hätte. Dies würde bedeuten, dass die Beamten Grundrechte von Bürgern zugunsten eines Abkommens mit der Privatwirtschaft schlicht außer Kraft gesetzt hätten.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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Christian Kahle
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