Überwachung: BND handelt laut Experten klar verfassungswidrig
Als Gutachter traten die ehemaligen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riehm sowie Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Mannheim, auf. Diese sollten darlegen, welche Grundrechte und Rechte deutsche Bürger vor massenhafter Ausspähung schützen und inwieweit deutschen Geheimdiensten die Weitergabe von Daten an verbündete Staaten erlaubt ist.
Hier zeigte sich bereits das erste Problem in der bisherigen Argumentation des deutschen Geheimdienstes. Dieser hatte stets betont, bei seinen Überwachungs-Aktivitäten deutsche Bürger auszuklammern. Ob und wie dies in der Praxis gelingt, wurde schon mehrfach bezweifelt. Allerdings stellten die Verfassungs-Experten fest, dass die Unterscheidung ohnehin keine Grundlage hat. Denn der Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Post- und Fernmeldegeheimnis geregelt ist, unterscheidet überhaupt nicht zwischen Aus- und Inländern, sondern räumt allen Menschen das gleiche Grundrecht ein.
Weiterhin stellten alle drei Sachverständigen fest, dass die Bundesregierung auch international dazu verpflichtet ist, die Kommunikation in Deutschland zu schützen. Die Verfassungs-Experten zählten auch mögliche juristische Schritte auf, aus denen deutlich wurde, dass die Bundesregierung nicht nur Handlungsoptionen sondern sogar eine Verpflichtung zum besseren Schutz der Bürger vor Verletzungen ihrer Privatsphäre hat.
So könnte gegen deutsche Behörden, die anlasslos Daten erfassen und diese an andere Dienste weitergeben, eine Normenkontrollklage veranlasst werden. Wenn ausländische Behörden deutsche Gesetze in Deutschland verletzen, müsste und könnte dies strafrechtlich verfolgt werden, so die Auffassung der Sachverständigen. Insbesondere gegen Großbritannien könnte aufgrund der Spähvorfälle eine Staatenklage oder ein EU-Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden, da der britische Geheimdienst gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt, hieß es.
"Alle drei Verfassungsrechtler haben heute ganz klar Stellung genommen, dass die geübte Praxis der Geheimdienste NSA und BND gegen das Grundgesetz und auch gegen die EU Grundrechtecharta verstößt. Und natürlich - wie Hans-Jürgen Papier betonte - ist das, was die NSA tut, eine flächendeckende, vorsorgliche und anlasslose Überwachung, also eine Vorratsdatenspeicherung in einem noch viel größeren Umfang als die, die vom Europäischen Gerichtshof jüngst für verfassungswidrig erklärt wurde", erklärte Anke Domscheit-Berg, die die Sitzung für die Piratenpartei verfolgte.
Hier zeigte sich bereits das erste Problem in der bisherigen Argumentation des deutschen Geheimdienstes. Dieser hatte stets betont, bei seinen Überwachungs-Aktivitäten deutsche Bürger auszuklammern. Ob und wie dies in der Praxis gelingt, wurde schon mehrfach bezweifelt. Allerdings stellten die Verfassungs-Experten fest, dass die Unterscheidung ohnehin keine Grundlage hat. Denn der Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Post- und Fernmeldegeheimnis geregelt ist, unterscheidet überhaupt nicht zwischen Aus- und Inländern, sondern räumt allen Menschen das gleiche Grundrecht ein.
Grundgesetz unterscheidet nicht nach Nationen
Wenn es also deutschen Behörden nicht gestattet ist, anlasslos deutsche Staatsbürger zu überwachen, dann gilt gleiches auch für Menschen anderer Nationalität. Der BND kann sich so beispielsweise nicht darauf herausreden, dass bei der Überwachung der E-Mail-Kommunikation die Daten deutscher Bürger herausgefiltert werden. Entsprechend darf der Geheimdienst die erfassten Daten natürlich auch nicht an andere Dienste weitergeben.Weiterhin stellten alle drei Sachverständigen fest, dass die Bundesregierung auch international dazu verpflichtet ist, die Kommunikation in Deutschland zu schützen. Die Verfassungs-Experten zählten auch mögliche juristische Schritte auf, aus denen deutlich wurde, dass die Bundesregierung nicht nur Handlungsoptionen sondern sogar eine Verpflichtung zum besseren Schutz der Bürger vor Verletzungen ihrer Privatsphäre hat.
So könnte gegen deutsche Behörden, die anlasslos Daten erfassen und diese an andere Dienste weitergeben, eine Normenkontrollklage veranlasst werden. Wenn ausländische Behörden deutsche Gesetze in Deutschland verletzen, müsste und könnte dies strafrechtlich verfolgt werden, so die Auffassung der Sachverständigen. Insbesondere gegen Großbritannien könnte aufgrund der Spähvorfälle eine Staatenklage oder ein EU-Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden, da der britische Geheimdienst gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt, hieß es.
"Alle drei Verfassungsrechtler haben heute ganz klar Stellung genommen, dass die geübte Praxis der Geheimdienste NSA und BND gegen das Grundgesetz und auch gegen die EU Grundrechtecharta verstößt. Und natürlich - wie Hans-Jürgen Papier betonte - ist das, was die NSA tut, eine flächendeckende, vorsorgliche und anlasslose Überwachung, also eine Vorratsdatenspeicherung in einem noch viel größeren Umfang als die, die vom Europäischen Gerichtshof jüngst für verfassungswidrig erklärt wurde", erklärte Anke Domscheit-Berg, die die Sitzung für die Piratenpartei verfolgte.
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Christian Kahle
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