Schaar: Kontrolle der Geheimdienste ist mangelhaft
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht sich bei der Aufklärung der Überwachungs-Affäre weiter Behinderungen ausgesetzt. Deshalb hat er jetzt formal eine Beschwerde beim Bundestag eingereicht.
Im Zuge dessen hat Schaar in einem Bericht auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen formuliert, die sich aus den bisherigen Entwicklungen ergeben. Insbesondere sieht er es als notwendig an, dass eine effektive und lückenlose unabhängige Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten etabliert wird, die bisher offenbar nicht gegeben ist. Dies ist laut Schaar die Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundrechtsschutz und Sicherheit.
"Aufgrund der Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages über die Nachrichtendienste des Bundes ist eine engere Kooperation der parlamentarisch bestellten Kontrollorgane und die Beseitigung bestehender Kontrolldefizite dringend erforderlich", erklärte Schaar.
Er fordert vom Bundestag außerdem, die berichteten anlasslosen Massendatenerhebungen schnell, umfassend, detailliert und - soweit rechtlich zulässig - auch öffentlich aufzuklären. Hierfür ist sein Amt eigentlich zuständig, allerdings sei er dabei auf die Unterstützung von Nachrichtendiensten und die zuständigen Ministerien angewiesen. Hier sieht Schaar noch klare Defizite.
Weiterhin sieht Schaar die Notwendigkeit strukturelle und regelungstechnische Defizite unverzüglich und nachhaltig zu beseitigen - auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Angesichts dessen, dass auch Geheimdienste von EU-Mitgliedsstaaten, wie der britische GCHQ, aktiv an der Überwachung der Kommunikation deutscher Nutzer beteiligt sind, könne allein im nationalen Rahmen keine ausreichende Lösung gefunden werden.
Daher müssen auch auf EU-Ebene ein entsprechender Rechtsrahmen und Handlungskompetenzen geschaffen werden. Brüssel hat hier bisher keinerlei Befugnisse, in die Aktivitäten der Mitgliedsstaaten einzugreifen. Schaar sieht dies allerdings als Voraussetzung an, damit die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten nicht dazu führt, dass die rechtliche Beschränkungen umgangen werden - etwa indem ein ausländischer Dienst Aufgaben übernimmt, zu denen er nach den Gesetzen seines Landes berechtigt ist, und Informationen dann an den deutschen Geheimdienst weitergibt.
"Aufgrund der Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages über die Nachrichtendienste des Bundes ist eine engere Kooperation der parlamentarisch bestellten Kontrollorgane und die Beseitigung bestehender Kontrolldefizite dringend erforderlich", erklärte Schaar.
Er fordert vom Bundestag außerdem, die berichteten anlasslosen Massendatenerhebungen schnell, umfassend, detailliert und - soweit rechtlich zulässig - auch öffentlich aufzuklären. Hierfür ist sein Amt eigentlich zuständig, allerdings sei er dabei auf die Unterstützung von Nachrichtendiensten und die zuständigen Ministerien angewiesen. Hier sieht Schaar noch klare Defizite.
Weiterhin sieht Schaar die Notwendigkeit strukturelle und regelungstechnische Defizite unverzüglich und nachhaltig zu beseitigen - auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Angesichts dessen, dass auch Geheimdienste von EU-Mitgliedsstaaten, wie der britische GCHQ, aktiv an der Überwachung der Kommunikation deutscher Nutzer beteiligt sind, könne allein im nationalen Rahmen keine ausreichende Lösung gefunden werden.
Daher müssen auch auf EU-Ebene ein entsprechender Rechtsrahmen und Handlungskompetenzen geschaffen werden. Brüssel hat hier bisher keinerlei Befugnisse, in die Aktivitäten der Mitgliedsstaaten einzugreifen. Schaar sieht dies allerdings als Voraussetzung an, damit die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten nicht dazu führt, dass die rechtliche Beschränkungen umgangen werden - etwa indem ein ausländischer Dienst Aufgaben übernimmt, zu denen er nach den Gesetzen seines Landes berechtigt ist, und Informationen dann an den deutschen Geheimdienst weitergibt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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