Facebook muss "Timeline" vor Gericht erstreiten
Das soziale Netzwerk Facebook ist gescheitert, sich den Namen Timeline, der hierzulande "Chronik" genannt wird, zu sichern und damit einen Gerichtsstreit zu vermeiden. Laut einem Richter konnte Facebook es nicht beweisen, dass es sich dabei um einen "generischen" Begriff handelt.
Facebook hatte versucht, eine gerichtliche Auseinandersetzung im Vorfeld abzuwenden und argumentiert, dass der Name "Timeline" ein "allgemeingültiger oder lediglich beschreibender" Begriff sei und deshalb nicht per Trademark geschützt werden könne.
Zuvor hatte das Unternehmen Timelines, Inc. eine Klage gegen Facebook eingereicht und sich auf zuvor erteilte Namensrechte berufen. Genauer gesagt geht es in der Klage um Timelines.com: Dabei handelt es sich um eine Seite, auf der Nutzer Bild-basierte Timelines, also Zeitleisten, von historischen Ereignissen anlegen können.
Timelines.com hat seinen Dienst bereits 2009 aufgenommen, das aktualisierte und (nahezu) gleichnamige Chronik-Design wurde von Facebook allerdings erst rund zwei Jahre später vorgestellt. Die Klage gegen das soziale Netzwerk wurde rund eine Woche danach eingereicht.
Wie das Wirtschaftsportal 'Bloomberg' berichtet, wird Facebook um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumkommen, da die Gegenklage nun abgelehnt worden ist. Bezirksrichter John W. Darrah folgte der Argumentation der Timelines.com-Anwälte, wonach Facebook nicht beweisen konnte, dass die Bezeichnung - im juristischen Sinne - allgemeingültig ist.
Das hatten die Anwälte des sozialen Netzwerks versucht und behauptet, dass man das Wort Timeline nie als Markenname verwendet habe. Allerdings hatte die Gegenseite auf eine Aussage von Facebook-Chef Mark Zuckerberg verwiesen, dieser hatte gemeint, dass die Timeline-Funktion für das Netzwerk "die (damals) wichtigste Marke" sei.
Die Angelegenheit soll ab 22. April verhandelt werden, Timelines will als Entschädigung einen Teil der Einnahmen, die Facebook über die Chronik-/Timeline-Ansicht macht. Experten rechnen deshalb, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen dürften.
Siehe auch: Facebook - Neue Timeline für mehr Übersichtlichkeit
Zuvor hatte das Unternehmen Timelines, Inc. eine Klage gegen Facebook eingereicht und sich auf zuvor erteilte Namensrechte berufen. Genauer gesagt geht es in der Klage um Timelines.com: Dabei handelt es sich um eine Seite, auf der Nutzer Bild-basierte Timelines, also Zeitleisten, von historischen Ereignissen anlegen können.
Timelines.com hat seinen Dienst bereits 2009 aufgenommen, das aktualisierte und (nahezu) gleichnamige Chronik-Design wurde von Facebook allerdings erst rund zwei Jahre später vorgestellt. Die Klage gegen das soziale Netzwerk wurde rund eine Woche danach eingereicht.
Wie das Wirtschaftsportal 'Bloomberg' berichtet, wird Facebook um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumkommen, da die Gegenklage nun abgelehnt worden ist. Bezirksrichter John W. Darrah folgte der Argumentation der Timelines.com-Anwälte, wonach Facebook nicht beweisen konnte, dass die Bezeichnung - im juristischen Sinne - allgemeingültig ist.
Das hatten die Anwälte des sozialen Netzwerks versucht und behauptet, dass man das Wort Timeline nie als Markenname verwendet habe. Allerdings hatte die Gegenseite auf eine Aussage von Facebook-Chef Mark Zuckerberg verwiesen, dieser hatte gemeint, dass die Timeline-Funktion für das Netzwerk "die (damals) wichtigste Marke" sei.
Die Angelegenheit soll ab 22. April verhandelt werden, Timelines will als Entschädigung einen Teil der Einnahmen, die Facebook über die Chronik-/Timeline-Ansicht macht. Experten rechnen deshalb, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen dürften.
Siehe auch: Facebook - Neue Timeline für mehr Übersichtlichkeit
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