Kartellamt klopft Pro7Sat.1 und RTL auf die Finger
Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen die beiden Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro verhängt. Grund dafür sind wettbewerbswidrige Absprachen im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von digitalen Free-TV-Programmen.
In einer vom Bundeskartellamt heute veröffentlichten 'Pressemitteilung' heißt es, dass die Strafe zudem gegen zwei verantwortliche Personen verhängt wurde, wie die Strafzahlungen aufgeteilt sind, gaben die Wettbewerbshüter allerdings nicht bekannt.
ProSiebenSat.1 und RTL werden vom Kartellamt Absprachen im Zusammenhang mit der Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen vorgeworfen. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, erklärt: "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen."
Siehe auch: Kartellverdacht - Durchsuchung bei Pro7Sat.1 & RTL
Zudem heißt es, dass die beiden Sendergruppen beabsichtigten, "durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken", so Mundt weiter.
Die Markthüter geben an, dass die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig seien, allerdings haben die Medienunternehmen erklärt, dass sie nicht dagegen vorgehen werden, weshalb das Ende des Verfahrens als einvernehmlich gilt.
Nicht betroffen von dieser Rüge des Bundeskartellamts sind die HD-Ausstrahlungen der jeweiligen Programme, diese waren nicht Teil des Verfahrens. Für HD-Versionen der Sender darf also ein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
ProSiebenSat.1 und RTL haben sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, ihre "wesentlichen Programme" in SD-Qualität (über Kabel, Satellit und IPTV) für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten.
ProSiebenSat.1 und RTL werden vom Kartellamt Absprachen im Zusammenhang mit der Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen vorgeworfen. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, erklärt: "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen."
Siehe auch: Kartellverdacht - Durchsuchung bei Pro7Sat.1 & RTL
Zudem heißt es, dass die beiden Sendergruppen beabsichtigten, "durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken", so Mundt weiter.
Die Markthüter geben an, dass die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig seien, allerdings haben die Medienunternehmen erklärt, dass sie nicht dagegen vorgehen werden, weshalb das Ende des Verfahrens als einvernehmlich gilt.
Nicht betroffen von dieser Rüge des Bundeskartellamts sind die HD-Ausstrahlungen der jeweiligen Programme, diese waren nicht Teil des Verfahrens. Für HD-Versionen der Sender darf also ein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
ProSiebenSat.1 und RTL haben sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, ihre "wesentlichen Programme" in SD-Qualität (über Kabel, Satellit und IPTV) für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten.
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