Pirate Bay-Mitbegründer in Kambodscha verhaftet
Gottfrid Svartholm Warg, einer der Gründer der BitTorrent-Plattform "The Pirate Bay" ist in Phnom Penh, der Hauptstadt von Kambodscha verhaftet worden. Einen entsprechenden Bericht der 'Phnom Penh Post' bestätigte die Polizei am Wochenende.
Nach Angaben der Behörden setzte man damit einen internationalen Haftbefehl um, der von der schwedischen Polizei ausgegeben worden war. Laut der Polizeidirektion in Kambodscha könne man zu den Hintergründen keine Angaben machen. Warg werde nun gemäß der üblichen Vorgehensweise von den lokalen Behörden festgehalten, bis über eine mögliche Auslieferung entschieden ist.
Der Haftbefehl dient aber wohl der Vollstreckung des Urteils aus dem Prozess gegen The Pirate Bay. Die drei Gründer, neben Warg standen hier Peter Sunde und Fredrik Neij vor Gericht, wurden dabei wegen der Beihilfe zur Verletzung von Urheberrechten in großem Stil zu jeweils einem Jahr Haft und einer Schadensersatzsumme von 3,3 Millionen Euro verurteilt.
In den Bewährungsprozessen gelang es nicht, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Über die Urteile gegen Sunde und Neij wurde dabei in einem gemeinsamen Berufungsverfahren entschieden. Wargs Fall kam hingegen noch einmal einzeln vor Gericht, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in einem kambodschanischen Krankenhaus lag. Nachdem er entlassen wurde, soll er untergetaucht sein.
Nach Angaben des schwedischen Konsulats in Kambodscha wurde Warg im Gefängnis bereits von Botschaftsmitarbeitern besucht, die sich nach seinem Wohlbefinden erkundigten. Nach deren Aussagen gehe es dem Inhaftierten gut. Man ist jedoch nicht darüber informiert, ob dem internationalen Haftbefehl bereits ein Auslieferungs-Gesuch beigegeben war.
Zwischen Schweden und Kambodscha gibt es allerdings kein formales Auslieferungsabkommen. Deshalb ist es nicht eine Sache der Gerichte des Landes, über diesen Schritt zu entscheiden. Das letzte Wort hat in diesem Fall die Regierung.
Der Haftbefehl dient aber wohl der Vollstreckung des Urteils aus dem Prozess gegen The Pirate Bay. Die drei Gründer, neben Warg standen hier Peter Sunde und Fredrik Neij vor Gericht, wurden dabei wegen der Beihilfe zur Verletzung von Urheberrechten in großem Stil zu jeweils einem Jahr Haft und einer Schadensersatzsumme von 3,3 Millionen Euro verurteilt.
In den Bewährungsprozessen gelang es nicht, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Über die Urteile gegen Sunde und Neij wurde dabei in einem gemeinsamen Berufungsverfahren entschieden. Wargs Fall kam hingegen noch einmal einzeln vor Gericht, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in einem kambodschanischen Krankenhaus lag. Nachdem er entlassen wurde, soll er untergetaucht sein.
Nach Angaben des schwedischen Konsulats in Kambodscha wurde Warg im Gefängnis bereits von Botschaftsmitarbeitern besucht, die sich nach seinem Wohlbefinden erkundigten. Nach deren Aussagen gehe es dem Inhaftierten gut. Man ist jedoch nicht darüber informiert, ob dem internationalen Haftbefehl bereits ein Auslieferungs-Gesuch beigegeben war.
Zwischen Schweden und Kambodscha gibt es allerdings kein formales Auslieferungsabkommen. Deshalb ist es nicht eine Sache der Gerichte des Landes, über diesen Schritt zu entscheiden. Das letzte Wort hat in diesem Fall die Regierung.
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