EU-Parlament stutzt Roaming-Gebühren zurecht

Ab 1. Juli werden die Kosten für die Nutzung von Mobiltelefonen und Tablet-PCs im europäischen Ausland deutlich sinken. Ein entsprechendes Abkommen mit den nationalen Regierungen wurde am Donnerstag vom EU-Parlament verabschiedet. Dieses hatte sich in der Vergangenheit für deutlich bessere Konditionen für den Verbraucher eingesetzt.
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Die neuen Regeln erlauben es Verbrauchern auch, Roaming-Dienste von anderen Anbietern als dem Anbieter im Heimatland zu nutzen. Gleichzeitig soll der Mobilfunkmarkt für neue Firmen geöffnet werden, um mehr Wettbewerb und weiter sinkende Preise zu erzielen, teilte das EU-Parlament mit.

"Mobilfunkgeräte im Ausland zu nutzen, bleibt teuer. Unsere Bürger können nun während des Sommerurlaubs günstigere Tarife nutzen. Dem Parlament ist es gelungen, sich mit der Forderung nach niedrigeren Roaming-Gebühren durchzusetzen, besonders bei der Datenübertragung", erklärte die Berichterstatterin Angelika Niebler am Mittwoch während der Plenardebatte. Das Abkommen wurde mit 578 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Auf Druck der Abgeordneten hin wird die neue Höchstgrenze für Preise bei der Datennutzung bei 70 Cent pro Megabyte liegen. 2013 wird sie auf 45 Cent herabgesetzt und ab 2014 noch einmal auf 20 Cent reduziert. Zurzeit gilt keine gesetzliche Obergrenze und es steht Mobilfunkanbietern frei, ihre Preise festzulegen.

Die Kosten für einen einminütigen Anruf dürfen maximal 29 Cent pro Minute betragen. Zwei Jahre später, ab dem Juli 2014, werden die Obergrenzen dann auf höchstens 19 Cent, statt der bisher fälligen 35 Cent pro Minute, reduziert. Auch das Senden von Kurznachrichten wird künftig günstiger. Während der momentane Höchstpreis bei 11 Cent pro SMS liegt, soll er ab Juli nur mehr 9 Cent und ab 2014 nur noch 6 Cent betragen.

Um überraschend hohe Rechnungen zu vermeiden, werden Warnungen, die bisher nur in der EU versandt werden, in Zukunft auch an Mobilfunknutzer geschickt, die außerhalb der EU unterwegs sind. Ab dem 1. Juli erhalten Verbraucher eine Mitteilung, sobald ihre monatliche Rechnung 50 Euro vor Steuern übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass das genutzte ausländische Netz die technischen Anforderungen erfüllt.
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