Megupload-Chef darf das Internet wieder nutzen
Richter aus Neuseeland sind im Februar zu dem Entschluss gekommen, dass die Fluchtgefahr nicht groß genug ist, um den Megupload-Gründer Kim Dotcom weiter in Haft zu behalten. Daher wurde er damals wieder auf freien Fuß gesetzt.
Kim Dotcom zeigte sich sehr erleichtert, als er gegen Kaution entlassen wurde und zu seiner Familie zurückkehren durfte. Freigelassen wurde er allerdings unter der Bedingung, nicht auf das Internet zugreifen zu dürfen. Inzwischen wurden die Kautionsauflagen gelockert.
Der Richter David Harvey ist laut einem Bericht des Online-Portals 'Stuff.co.nz' zu dem Entschluss gekommen, dass Kim Dotcom wieder das Internet nutzen und sich mit seinen drei Mitangeklagten treffen darf. Darüber hinaus darf der Gründer des im Februar vom FBI geschlossenen Filehosters in einem Studio Musik aufnehmen.
Unter bestimmten Auflagen ist es Kim Dotcom gestattet, mit einigen internationalen Künstlern ein Musikalbum zu produzieren. Diese künstlerischen Aktivitäten wurden von dem zuständigen Richter dahingehend beschränkt, dass er maximal vier Stunden an zwei Tagen in der Woche daran arbeiten darf. Den Aufenthalt im Studio muss er ferner mit einem Foto wegen der bestehenden Fluchtgefahr belegen.
Wie bereits angesprochen ist es dem Gründer von Megaupload gestattet, sich mit seinen Mitangeklagten Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk zu treffen, um die Verteidigungsstrategie besprechen zu können. Es darf ein wöchentliches Treffen, welches maximal sechs Stunden andauern darf, stattfinden. Für den weiteren Verlauf der Verhandlungen zeigte sich Schmitz vor einiger Zeit siegessicher.
Der Richter David Harvey ist laut einem Bericht des Online-Portals 'Stuff.co.nz' zu dem Entschluss gekommen, dass Kim Dotcom wieder das Internet nutzen und sich mit seinen drei Mitangeklagten treffen darf. Darüber hinaus darf der Gründer des im Februar vom FBI geschlossenen Filehosters in einem Studio Musik aufnehmen.
Unter bestimmten Auflagen ist es Kim Dotcom gestattet, mit einigen internationalen Künstlern ein Musikalbum zu produzieren. Diese künstlerischen Aktivitäten wurden von dem zuständigen Richter dahingehend beschränkt, dass er maximal vier Stunden an zwei Tagen in der Woche daran arbeiten darf. Den Aufenthalt im Studio muss er ferner mit einem Foto wegen der bestehenden Fluchtgefahr belegen.
Wie bereits angesprochen ist es dem Gründer von Megaupload gestattet, sich mit seinen Mitangeklagten Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk zu treffen, um die Verteidigungsstrategie besprechen zu können. Es darf ein wöchentliches Treffen, welches maximal sechs Stunden andauern darf, stattfinden. Für den weiteren Verlauf der Verhandlungen zeigte sich Schmitz vor einiger Zeit siegessicher.
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