Motorola erringt in Deutschland Sieg gegen Apple
Die unendliche Geschichte, Kapitel 3 des heutigen Tages: Motorola Mobility hat am Landgericht Mannheim einen möglicherweise bedeutenden Sieg gegen Apple erringen können. Damit könnte Motorola den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen.
In dem Patentstreit, der seit April 2011 ausgefochten wird, entschied das Mannheimer Landgericht zugunsten der Mobilfunksparte von Motorola. Dabei geht es vor allem um ein Patent, das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.
Der Urteilstext, den der Patentexperte Florian Müller auf 'FOSS Patents' veröffentlicht hat, besagt (Auszug): "Die Beklagte (Anm.: Apple Sales International mit Sitz in Irland) wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die zur Durchführung des folgenden Verfahrens ausgebildet sind: Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals, das eine Vielzahl von Blöcken von Informationen umfasst". Gemeint sind damit also alle iPhones und iPads, in denen ein 3G-Chip steckt.
Apple kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa rechtliche Schritte gegen das Urteil an und wird demnach die nächsthöhere Instanz in Karlsruhe anrufen. Der Konzern aus dem kalifornischen Cupertino erklärte: "Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen." Eine Stellungnahme Motorolas liegt zurzeit nicht vor.
Apple könne, so Müller, die patentierten Funktionen aus seinen Geräten entfernen, um weitere Motorola-Ansprüche zu verhindern. Da es sich aber um ein für Mobilfunk essentielle Technologie handle, ist es fraglich ob Apple das ohne wirtschaftlichen Schaden durchführen könne. Als zweite Option könnte Apple die Lizensierung der Motorola-Patente nach den sogenannten FRAND-Bedingungen (fair, reasonable, non-discriminating) beantragen. Bisher konnte Motorola dies jedoch verhindern.
Der Urteilstext, den der Patentexperte Florian Müller auf 'FOSS Patents' veröffentlicht hat, besagt (Auszug): "Die Beklagte (Anm.: Apple Sales International mit Sitz in Irland) wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die zur Durchführung des folgenden Verfahrens ausgebildet sind: Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals, das eine Vielzahl von Blöcken von Informationen umfasst". Gemeint sind damit also alle iPhones und iPads, in denen ein 3G-Chip steckt.
Apple kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa rechtliche Schritte gegen das Urteil an und wird demnach die nächsthöhere Instanz in Karlsruhe anrufen. Der Konzern aus dem kalifornischen Cupertino erklärte: "Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen." Eine Stellungnahme Motorolas liegt zurzeit nicht vor.
Apple könne, so Müller, die patentierten Funktionen aus seinen Geräten entfernen, um weitere Motorola-Ansprüche zu verhindern. Da es sich aber um ein für Mobilfunk essentielle Technologie handle, ist es fraglich ob Apple das ohne wirtschaftlichen Schaden durchführen könne. Als zweite Option könnte Apple die Lizensierung der Motorola-Patente nach den sogenannten FRAND-Bedingungen (fair, reasonable, non-discriminating) beantragen. Bisher konnte Motorola dies jedoch verhindern.
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