EuGH: eBay muss aktiven Markenschutz betreiben
Bekommt der Betreiber einer Handelsplattform im Netz zukünftig Kenntnis über Markenrechtsverletzungen, müsse er umgehend reagieren, um sich nicht selbst strafbar zu machen, hieß es. Auch dürfen die internen Kontrollen hinsichtlich entsprechender Fälle nicht zu lasch ablaufen, hieß es.
Voraussetzung für eine Mitverantwortung der Plattformbetreiber bleibe aber grundsätzlich, dass diese Kenntnis von dem Problem haben. Die von ihnen getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Markenrechte müssten zwar verhältnismäßig, aber eben auch wirksam sein. Die EuGH-Richter ermunterten ihre Kollegen auf nationaler Ebene, die fraglichen Unternehmen zur Einrichtung entsprechender Maßnahmen anzuhalten.
In dem konkreten Rechtsstreit hatte L'Oréal eBay vorgeworfen, selbst nicht ausreichend für den Markenschutz zu sorgen. Hintergrund dessen waren automatisiert geschaltete Werbeanzeigen, die Nutzer von Suchmaschinen bei der Eingabe bestimmter Schlüsselwörter zu den passenden Verkaufsangeboten gelockt wurden.
Einige der Links führten zu Produktfälschungen oder aber auch Parfüm-Proben, die eigentlich vom Weiterverkauf ausgeschlossen sind. Die Stellungnahme der europäischen Richter ist allerdings nur eine Handlungsempfehlung für den britischen High Court, bei dem der Prozess eigentlich geführt wird.
Voraussetzung für eine Mitverantwortung der Plattformbetreiber bleibe aber grundsätzlich, dass diese Kenntnis von dem Problem haben. Die von ihnen getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Markenrechte müssten zwar verhältnismäßig, aber eben auch wirksam sein. Die EuGH-Richter ermunterten ihre Kollegen auf nationaler Ebene, die fraglichen Unternehmen zur Einrichtung entsprechender Maßnahmen anzuhalten.
In dem konkreten Rechtsstreit hatte L'Oréal eBay vorgeworfen, selbst nicht ausreichend für den Markenschutz zu sorgen. Hintergrund dessen waren automatisiert geschaltete Werbeanzeigen, die Nutzer von Suchmaschinen bei der Eingabe bestimmter Schlüsselwörter zu den passenden Verkaufsangeboten gelockt wurden.
Einige der Links führten zu Produktfälschungen oder aber auch Parfüm-Proben, die eigentlich vom Weiterverkauf ausgeschlossen sind. Die Stellungnahme der europäischen Richter ist allerdings nur eine Handlungsempfehlung für den britischen High Court, bei dem der Prozess eigentlich geführt wird.
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