Amazon darf Begriff App Store vorerst weiter nutzen

Der Online-Händler Amazon darf seine Download-Plattform für Android-Anwendungen weiterhin "App Store" nennen. Der Computer-Hersteller Apple wollte sich das exklusive Recht auf die Nutzung des Begriffes für seine Vertriebsplattform für Software sichern, hatte aber mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung keinen Erfolg. Die zuständige Bezirksrichterin Phyllis J. Hamilton erklärte, dass Apple in einer Anhörung nicht ausreichend darlegen konnte, warum die gleich lautenden Namen beider Dienste zu Verwechslungsgefahr bei den Nutzern führen könnte. Immerhin stünden diese jeweils auf separaten Plattformen zur Verfügung, die sich an keiner Stelle überschneiden.

Aber auch Amazon erhielt in seiner Argumentations-Strategie einen Dämpfer. Das Unternehmen hatte erklärt, dass der Begriff "App Store" bei den Nutzern von Smartphones längst allgemeingültig als Bezeichnung für eine Download-Plattform für Apps genutzt werde. Dem widersprach Hamilton allerdings.

Apple hatte seinen AppStore im Jahr 2008 als zentrale Download-Plattform für seine Mobil-Geräte gestartet. Im Zuge dessen erfolgte auch die Anmeldung als Marke, die von den zuständigen Behörden bereits bestätigt wurde. Ob es Amazon letztlich gelingt, dies anzufechten, wird sich erst in der Hauptverhandlung zeigen. Diese wurde von Hamilton auf den Oktober 2012 angesetzt. Amazon, App Store Amazon, App Store
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