Gesetzgeber wird Street View nicht einschränken
In diesem wird die Messlatte für eine staatliche Regulierung deutlich höher angesetzt, als dies beispielsweise von seiner Kabinettskollegin Ilse Aigner (CSU), die unter anderem für den Verbraucherschutz zuständig ist, angestrebt wurde.
"Wir wollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhindern - unabhängig davon, um welche Dienste es sich handelt", erklärte de Maizière. Dienste wie Street View stellen allerdings keinen solchen schweren Eingriff dar.
Dies stellte der Minister auch klar, als er anmerkte, dass nichts so öffentlich sei, wie eine Hausfassade. Die Diskussion um Street View sei daher eine richtige Debatte am falschen Ort gewesen. So knüpft das neue Gesetz an gänzlich anderen Punkten an.
Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liege insbesondere dann vor, wenn personenbezogene Daten veröffentlicht werden, die geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen und gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Informationen ausgewertet wurden. Dazu gehören beispielsweise umfangreiche Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile, aber auch ehrverletzende Beschreibungen oder Abbildungen.
Der Entwurf enthält zudem Anregungen für Regelungsvorschläge zu bestimmten Internetdiensten, die für die Integrität des Persönlichkeitsrechts von besonderer Bedeutung sind. Hierunter fallen Gesichtserkennungsdienste, die Profilbildung anhand von Suchmaschinenanfragen und die Erhebung von Standortdaten.
Die Chancen des Internets dürften dabei aber keinesfalls eingeschränkt werden. "Es gibt eine Grenze, die den Schutz der Persönlichkeit angeht. Jenseits dieser Grenze wünsche ich mir viel Freiheit", sagte de Maizière.
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