EU leitet Kartellverfahren gegen Google ein
Die EU-Kommission teilte heute mit, dass sie ein Missbrauchsverfahren gegen Google einleitet, in dessen Rahmen untersucht werden soll, ob die marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht wurde. Laut der Kommission liegen derzeit mehrere Vorwürfe von Konkurrenten vor, jedoch kann noch kein Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden. Dieser Fall hat nun Vorrang.
Die Konkurrenten werfen dem US-Unternehmen vor, die Seiten anderer Suchdienste in den Trefferlisten möglicherweise vorsätzlich weiter unten einzusortieren. Dies betreffe sowohl die bezahlten als auch die unbezahlten Suchergebnisse. Google hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen diesen Vorwurf verteidigt und behauptet, bei der Entwicklung des Gewichtungsalgorithmus keine Kartellgesetze zu verletzen.
Sollte sich im Laufe der Untersuchung herausstellen, dass die Konkurrenten mit ihren Behauptungen Recht haben, droht dem Suchmaschinenbetreiber ein hohes Bußgeld. Erfahrungsgemäß ziehen sich derartige Prozesse jedoch über Monate oder sogar Jahre hinaus.
Die Konkurrenten werfen dem US-Unternehmen vor, die Seiten anderer Suchdienste in den Trefferlisten möglicherweise vorsätzlich weiter unten einzusortieren. Dies betreffe sowohl die bezahlten als auch die unbezahlten Suchergebnisse. Google hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen diesen Vorwurf verteidigt und behauptet, bei der Entwicklung des Gewichtungsalgorithmus keine Kartellgesetze zu verletzen.
Sollte sich im Laufe der Untersuchung herausstellen, dass die Konkurrenten mit ihren Behauptungen Recht haben, droht dem Suchmaschinenbetreiber ein hohes Bußgeld. Erfahrungsgemäß ziehen sich derartige Prozesse jedoch über Monate oder sogar Jahre hinaus.
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