Google gewinnt Streit um Werbedienst AdWords
Gemäß der Entscheidung kann ein Werbetreibender auch den Markennamen eines Konkurrenten als Keyword verwenden. So kann er seine eigene Anzeige einblenden lassen, wenn ein Nutzer bei Google nach dem jeweiligen Wettbewerber sucht.
Markennamen seien für Unternehmen der Schlüssel zur Vermarktung und Bewerbung ihrer Produkte. "Aber Markenrechte sind nicht allumfassend", kommentierte Google das Urteil. Man sei überzeugt, dass es im Interesse der Nutzer sei, wenn man Werbetreibenden eine möglichst breite Palette an Keywords zur Verfügung stellen kann.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes geht auf eine Klage des Luxusgüter-Konzerns Louis Vuitton zurück. Dieser wollte verhindern, dass Konkurrenten ihre Anzeigen in den Ergebnislisten Googles unterbringen, wenn User nach seinen Produkten suchen.
Das Gericht stellte aber klar, dass Googles Anzeigen-Dienst AdWords nicht gegen das Markenrecht verstößt, wenn es dies zulässt.
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