US-Webradios einigen sich mit der Musikindustrie

Streaming-Dienste Nachdem 2007 eine Regelung dafür gesorgt hat, dass zahlreiche Webradios ihren Dienst einstellen mussten, konnte man nun eine neue Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft SoundExchange für das Abspielen von Musikstücken erzielen. Grundlage für das neue Abkommen ist der sogenannte "Webcaster Settlement Act" aus dem Jahr 2008. Dieses Gesetz erlaubt es den Internetradios, Abgaben mit den Plattenfirmen festzulegen, die niedriger sind als die vorgeschriebenen Gebühren aus dem Jahr 2007. Insgesamt konnte man sich nun auf ein gestaffeltes Abgabenmodell einigen.

Demnach müssen Webradios, die mehr als 1,25 Millionen US-Dollar Umsatz im Jahr machen, 25 Prozent ihrer Einnahmen zahlen. Alternativ können sie auch für jedes Musikstück, dass an einen Hörer ausgeliefert wird, Abgaben zahlen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2006. So werden pro Stück zwischen 2006 und 2015 0,08 bis 0,14 US-Cent fällig.

Webradios, die pro Jahr weniger als 1,25 Millionen US-Dollar Umsatz machen, müssen zwischen 12 und 14 Prozent abgeben, mindestens aber 25.000 US-Dollar. Auch hier gibt es die Möglichkeit, pro ausgeliefertes Musikstück zu zahlen. Die Abgabe wird von derzeit 0,15 US-Cent auf 0,25 US-Cent im Jahr 2015 gesteigert.

Tim Westergren, Gründer des bekannten Webradios Pandora, erklärt, dass er mit dieser neuen Regelung leben kann. Er freut sich darüber, dass es endlich ein langfristiges Abkommen über bezahlbare Lizenzabgaben gibt. Allerdings musste er gleichzeitig ankündigen, dass Vielhörer in Zukunft zahlen müssen. Wer mehr als 40 Stunden Musik im Monat hört, zahlt entweder knapp einen US-Dollar oder wird für den Rest des Monats gesperrt. Dies ist notwendig, um die Kosten für Pandora zu decken, die durch das neue Lizenzmodell entstehen.
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