Filesharing: Universal Music muss Klage fallen lassen
Der Musikkonzern stützte sich in dem Verfahren auf Beweise, die von der Firma MediaSentry gesammelt wurden. Dessen Status als Privatermittler ist bei Rechtsexperten ohnehin umstritten, was zu einer Ablehnung der gesamten Beweisführung durch das Gericht führen könnte.
So weit kam es im aktuellen Fall aber gar nicht. Die Verteidigung konnte nachweisen, dass die Vorwürfe vollkommen haltlos sind, weil Roy zum fraglichen Zeitpunkt der Taten nicht einmal einen Computer besaß. MediaSentry hatte hier also offenbar eine Fehler beim Sammeln und Auswerten der IP-Adressen gemacht.
Dass die Frau in die Schusslinie geriet, liegt offenbar daran, dass ihr Haushalt über einen nicht genutzten Internet-Anschluss verfügt. Diese sind inzwischen Oft Bestandteil eines Gesamtpakets für Kabelfernsehen. In der Vergangenheit kam es bereits häufiger vor, dass der Musikbranchenverband RIAA Klagen gegen angebliche Rechteverletzer einleitete, die sich letztlich als Kinder, Rentner ohne Computer oder gar Tote herausstellten. Der Verband kündigte deshalb vor einiger Zeit an, keine neuen Prozesse mehr gegen Privatpersonen führen zu wollen.
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