Telekom hat in den 1990ern Privatkunden abgehört
Wie das ZDF und die "Wirtschafts Woche" berichten, hat die Deutsche Telekom bereits in den 1990er Jahren gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen und auch Privatkunden abgehört. Angeblich hat das Unternehmen die Telefonate aufgezeichnet um mutmaßliche Hacker ausfindig zu machen.
Hagen Hultzsch, damaliger Vorstand des Bereiches Technische Dienste, soll die entsprechenden Abhöraufträge im Jahr 1996 genehmigt haben um Hacker, die einen Angriff auf die Systeme der Telekom durchgeführt haben sollen ausfindig zu machen. Später sei dem ZDF zufolge dann versucht worden den Rechtsbruch zu vertuschen.
Wie es heißt, wurde den Abhörmethoden mit einem Vermerk auf Paragraph 32 des Strafgesetzbuches ("Notwehr") intern grünes Licht gegeben, um "schweren Schaden vom Netz der Telekom abzuwenden". Nach dem Ende der Abhöraktion, bei der angeblich vier Anschlüsse überwacht wurden, soll konzernintern ein Streit um die Rechtmäßigkeit der Überwachung entbrannt sein.
Die Maßnahme sei schließlich dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation mitgeteilt worden, wobei es für die Telekom keine Strafe gegeben hat. Während die Telekom mittlerweile die bedenklichen Abhöraktionen zugegeben hat, weist man die Vorwürfe der Vertuschung weiter zurück.
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