Vergabeverfahren der EU in Zukunft ohne Microsoft?
So scheint Heidi Rühle, Abgeordnete der Grünen im EU-Parlament eine bislang nicht beachtete Konsequenz aus dem Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft gefunden zu haben und hat darauf hin eine Anfrage an die EU-Kommission gestellt. Dabei beruft sie sich auf Artikel 93 der EU-Haushaltsordnung, welcher vorsieht, dass Bieter bei EU-weiten Vergabeverfahren auszuschließen sind, wenn sie rechtmäßig verurteilt wurden.
Da Microsoft nach Artikel 93 "aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft wurde, welche die berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen", würde diese Regelung nach Ansicht von Rühle auch auf Microsoft zutreffen, so dass das Unternehmen von künftigen EU-Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müsste.
Darüber hinaus müssten Rühle zufolge EU-Behörden in Zukunft auf Produkte aus dem Hause Microsoft verzichten. Eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Nach EU-Recht hat die Behörde sechs Wochen Zeit um auf die Anfrage zu antworten. Für Microsoft wäre ein entsprechendes Verbot ein herber Schlag.
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