Frankreich mit härteren Strafen gegen Raubkopierer

Wer als Privatperson in Frankreich urheberrechtlich geschützte Titel zum Eigenbedarf herunterlädt muss bereits seit letztem Jahr mit einem Bußgeld in Höhe von 38 Euro rechnen, falls er erwischt wird. Wer hingegen Software zum Raubkopieren vertreibt, muss für bis zu sechs Monate in Haft und eine Geldstrafe von 30000 Euro zahlen.
Auch das Knacken des Kopierschutzes ist in Frankreich verboten. Wer dies zum Eigenbedarf macht muss 3750 Euro Strafe zahlen. Noch härter trifft es Personen, die Raubkopien verkaufen und damit Profit erwirtschaften. Ihnen drohen eine Geldstrafe von 300000 Euro, sowie zwei Jahre Gefängnis.
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