Siemens erhält Negativpreis für Software-Patente
Das Software-Patent mit der Nummer EP0836787 deckt eine Methode für die Übertragung von Datenpaketen über Mobilfunknetze ab, die für die Sprach- und Datenkommunikation gedacht sind. Das Europäische Patentamt hatte es 2004 erteilt, nachdem Siemens acht Jahre zuvor die Patentierung beantragt hatte.
Weniger technisch ausgedrückt, könnte Siemens dank dieses Patents von jedem Unternehmen fordern, das den Datenaustausch zwischen den Nutzern eines Mobilfunknetzes über einen Server ermöglicht. Dies betrifft also theoretisch sowohl die Nutzung eines Handys für den Zugriff auf das Internet, oder den Versand von E-Mails. Selbst Textnachrichten wären betroffen.
Nach Auffassung der Initiative stellt das Patent einen Verstoß gegen die Europäische Patentkonvention von 1973 dar, in der es heisst, dass Software nicht patentiert werden kann. Das umstrittene Patent war bereits der Sieger der Monatswahl für Juli 2006. Zu den weiteren Unterstützern von nosoftwarepatents gehören unter anderem MySQL und Red Hat.
Weitere Informationen: nosoftwarepatents-award.com
Weniger technisch ausgedrückt, könnte Siemens dank dieses Patents von jedem Unternehmen fordern, das den Datenaustausch zwischen den Nutzern eines Mobilfunknetzes über einen Server ermöglicht. Dies betrifft also theoretisch sowohl die Nutzung eines Handys für den Zugriff auf das Internet, oder den Versand von E-Mails. Selbst Textnachrichten wären betroffen.
Nach Auffassung der Initiative stellt das Patent einen Verstoß gegen die Europäische Patentkonvention von 1973 dar, in der es heisst, dass Software nicht patentiert werden kann. Das umstrittene Patent war bereits der Sieger der Monatswahl für Juli 2006. Zu den weiteren Unterstützern von nosoftwarepatents gehören unter anderem MySQL und Red Hat.
Weitere Informationen: nosoftwarepatents-award.com
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