Keine Änderung der "Hacker-Tool"-Paragraphen?
Trotz scharfer Kritik sieht das Bundesministerium der Justiz keinerlei Änderungsbedarf. In einem Gespräch mit heise online verteidigte Ralf Kleindiek, Leiter des Büros der Ministerin Brigitte Zypries, den Gesetzesentwurf. In einer Stellungnahme heißt es, dass keine Strafbarkeit vorliegt, wenn ein entsprechendes Tool "zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen" wird.
Diese Formulierung klingt im ersten Augenblick sehr gut, immerhin wäre damit die Kritik zahlreicher Verbände bestandslos. Allerdings ist diese Stellungnahme in keiner Form bindend - der Gesetzestext allein zählt vor Gericht. Derzeit handelt es sich dabei um einen Entwurf, der im Bundestag und Bundesrat diskutiert und ggf. geändert wird. Allerdings sieht Kleindiek dafür keine Notwendigkeit.
Hier der Entwurf im Wortlaut:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
[...]
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Diese Formulierung klingt im ersten Augenblick sehr gut, immerhin wäre damit die Kritik zahlreicher Verbände bestandslos. Allerdings ist diese Stellungnahme in keiner Form bindend - der Gesetzestext allein zählt vor Gericht. Derzeit handelt es sich dabei um einen Entwurf, der im Bundestag und Bundesrat diskutiert und ggf. geändert wird. Allerdings sieht Kleindiek dafür keine Notwendigkeit.
Hier der Entwurf im Wortlaut:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
[...]
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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