Neues Gesetz stellt Computersabotage unter Strafe

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dessen Hilfe die Bekämpfung von Computerkriminalität deutlich einfacher wird. Vor allem das so genannte "Hacken", das Aushebeln von Sicherheitssystemen, wird jetzt in jedem Fall bestraft. "Deutschland verfügt bereits über ein weit reichendes Computerstrafrecht. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zukünftig wird das Überwinden eines Sicherheitssystems bestraft. Bisher musste man nur mit Konsequenzen rechnen, wenn anschließend Daten beschafft wurden, die gesichert waren.

Das Durchführen einer DoS-Attacke wird zukünftig auch gegen Privatpersonen unter Strafe gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen muss der Angreifer mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen. Wer so genannte Hacker-Tools programmiert, verbreitet oder herunterlädt muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Dafür sorgt der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuches.

Weitere Informationen: Mitteilung der Bundesregierung
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Interessante Artikel & Testberichte
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!