Neues Gesetz stellt Computersabotage unter Strafe
"Deutschland verfügt bereits über ein weit reichendes Computerstrafrecht. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zukünftig wird das Überwinden eines Sicherheitssystems bestraft. Bisher musste man nur mit Konsequenzen rechnen, wenn anschließend Daten beschafft wurden, die gesichert waren.
Das Durchführen einer DoS-Attacke wird zukünftig auch gegen Privatpersonen unter Strafe gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen muss der Angreifer mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen. Wer so genannte Hacker-Tools programmiert, verbreitet oder herunterlädt muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Dafür sorgt der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuches.
Weitere Informationen: Mitteilung der Bundesregierung
Das Durchführen einer DoS-Attacke wird zukünftig auch gegen Privatpersonen unter Strafe gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen muss der Angreifer mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen. Wer so genannte Hacker-Tools programmiert, verbreitet oder herunterlädt muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Dafür sorgt der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuches.
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Michael Diestelberg
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