EU will Lizenzpraxis für Online-Musikshops überprüfen
Die aktuelle Rechtsprechung setzt den Erwerb einer Lizenz für den Vertrieb in jedem einzelnen der EU-Länder voraus. Dadurch können die Kosten für digitale Musikangebote unverhältnismässig hoch werden. Die Gebühren müssen derzeit an die im jeweiligen Land vertrene Gesellschaft, die zum internationalen Dachverband der Verwertungsgesellschaften (CISAC) gehört, abgeführt werden.
Bei der EU-Kommission ist man der Meinung, dass dies einen Verstoss gegen geltende Gesetze sein könnte und die Verwertungsgesellschaften dadurch eine Monopolstellung erlangen könnten. Die Mitgliedsregeln der CISAC schreiben vor, dass Autoren die in ihrem Heimatland ansässige Verwertungsgesellschaft wählen müssen.
Das Problem dabei ist, dass international agierende Musikdienste für jedes einzelne EU-Land Lizenzen erwerben müssen. Die EU ist überzeugt, dass dies einer der Hauptgründe für die schleppende Entwicklung der Verkaufszahlen von digital vertriebener Musik ist.
Nun will man prüfen, ob ein europaweites Verwertungssystem eine bessere Lösung darstellen würde. Die EU-Kommission hat dem Dachverband der Verwertungsgesellschaften (CISAC) zwei Monate Zeit für eine Reaktion gegeben.
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