EU gegen MS: weiter keine Einigung in Sicht
Microsoft wurde damals zu einer Geldstrafe von 461 Millionen Euro verurteilt und dem Unternehmen aus Redmond wurde auferlegt, eine Windows-Edition ohne den Windows Media Player auf den Markt zu bringen.
Gegen dieses Urteil hat Microsoft Berufung eingelegt und forderte die Aussetzung der Strafe. Die erste Instanz des EU-Gerichtshofes allerdings wies die Forderungen Microsofts zurück und lehnte eine Aussetzung der Strafe ab.
Kurz darauf hatte Microsoft dann mitgeteilt, dass man sich dem Urteil beugen werde. In einer Anhörung, die gestern stattfand, bekräftigte Microsoft, dass man an der Berufung festhalte.
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