USA: Webmaster für Foreneinträge nicht haftbar
2001 war es den Stadtratsmitgliedern zu viel und sie reichten eine Klage ein. Sie verlangten Schadensersatz, da einige anonyme Beiträge beleidigend und rufschädigend waren. Doch das Gericht entschied zu Gunsten des Webseitenbetreibers, da er aufgrund des "Communications Decency Act" nicht für die Beiträge verantwortlich ist. Außerdem erhielt er Unterstützung von Bürgerrechtlern, die auf das Recht auf anonyme Meinungsäußerung pochten.
Die Kläger gaben allerdings nicht auf und richteten ihr Anliegen an die nächsthöhere Gerichtsinstanz, den Superior Court of New Jersey. Dieser bestätigte das Urteil jetzt und machte damit klar, dass die Betreiber von Foren nicht für die Beiträge ihrer Besucher verantwortlich sind, zumindest in den USA. In Deutschland ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt. (xylen/WinFuture.de)
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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