Importe aus Nicht-EU-Ländern:
Neue Gebühr verteuert Pakete ab sofort

Wer gerne bei Temu, AliExpress oder in den USA einkauft, muss seit gestern möglicherweise mit höheren Kosten rechnen. Eine neue Bearbeitungsgebühr macht den Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern teurer. Die Abgabe gilt zusätzlich zum bestehenden Zoll.
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  • Für Onlinekäufe außerhalb der Europäischen Union gilt eine neue Gebühr
  • Pro Warenposition werden zwei Euro Bearbeitungsgebühr beim Import fällig
  • Zusammen mit dem Pauschalzoll können so fünf Euro Zusatzkosten anfallen
  • Die Europäische Union will damit Kontrollkosten decken und Fluten bremsen
  • Verbraucherschützer erwarten eine Weitergabe der Kosten an die Kundschaft
  • Erste Händler planen eigene Lagerzentren innerhalb der Europäischen Union

Zusatzkosten für Nicht-EU-Pakete

Seit Sonntag fallen für Onlinebestellungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union höhere Gebühren an. Für Waren, die Käufer bei Plattformen wie Temu oder AliExpress sowie aus Staaten wie den USA ordern, wird nun eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Sie beträgt zwei Euro und gilt für den sogenannten Fernverkauf direkt an Verbraucher, unabhängig vom reinen Warenwert der Sendung. Ausnahmen für Länder wie Norwegen, die Schweiz oder die Türkei gibt es nicht.

Die Besonderheit der sogenannten Union Handling Fee liegt in der Berechnung. Die Abgabe wird nicht pro Paket, sondern für jede unterschiedliche Warenposition innerhalb einer Sendung erhoben. Befinden sich beispielsweise ein Ladekabel, ein Netzteil und eine Handyhülle in einer Lieferung, werden unter Umständen sechs Euro fällig. Kauft man dagegen zehn identische T-Shirts, fallen für diese Warenposition lediglich zwei Euro an. Ausschlaggebend für die Erhebung ist stets der Zeitpunkt der Einfuhr in die Europäische Union, weshalb auch frühere Bestellungen betroffen sein können.

EU will Paketflut eindämmen

Wie der Zoll mitteilt, ist die neue Bearbeitungsgebühr Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets für den grenzüberschreitenden E-Commerce. Sie ergänzt den seit Juli erhobenen Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro. Zusammen mit dem Pauschalzoll können so fünf Euro je Warenposition anfallen. Ziel der Behörde ist es, die gestiegenen Ausgaben für Kontrollen und die Abwicklung der entsprechenden Sendungen zu decken.

Im vergangenen Jahr erreichten laut offiziellen Daten rund sechs Milliarden kleine Pakete die Europäische Union, wovon über 90 Prozent aus China stammten. Neben der finanziellen Entlastung der Zollbehörden soll die Reform auch den Schutz vor unsicheren Produkten und illegalen Importen verbessern. Der seit Mitte des Jahres geltende Pauschalzoll zeigte offenbar bereits erste Effekte: Die Einfuhrmenge sank in den Monaten danach um mehr als 60 Prozent.

Auswirkungen auf die Endkunden

Grundsätzlich sind die Transportdienstleister oder Händler für die Abwicklung und Zahlung der Gebühr zuständig. Für die Verbraucher ergeben sich in dieser Hinsicht zunächst keine neuen Verpflichtungen. Es ist allerdings anzunehmen, dass Händler die Gebühr zumindest teilweise an Kunden weiterreichen werden. Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Plattformen die Endpreise transparent ausweisen müssen. Sie raten dazu, den Bestellvorgang genau zu prüfen und Preise zu vergleichen, da einige Händler den Pauschalzoll bereits unterschiedlich handhaben.

Einige Händler haben als Reaktion angekündigt, Lager- beziehungsweise Verteilzentren innerhalb der Europäischen Union zu errichten, um bei Sammellieferungen Gebühren zu sparen. Während die neue Zwei-Euro-Gebühr dauerhaft bestehen bleibt, ist der Drei-Euro-Pauschalzoll bis zum 1. Juli 2028 befristet. Im Anschluss werden reguläre, produktspezifische Zollsätze auf alle Bestellungen angewendet.

Bestellt ihr noch regelmäßig bei internationalen Plattformen oder schrecken euch die neuen Gebühren ab? Teilt eure Meinungen zu dem Thema gerne unten in den Kommentaren mit uns!

Muss ich die Gebühr beim Boten zahlen?
In der Regel nicht. Die Transportdienstleister oder Händler beziehungsweise Plattformen übernehmen in der Regel die Abwicklung und Zahlung. Für euch ergeben sich dadurch grundsätzlich keine neuen Verpflichtungen.

Händler können die Kosten jedoch in ihre Preise einrechnen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Endpreise verschiedener Anbieter genau zu vergleichen. Erste Daten zeigen, dass manche Shops bereits beim Pauschalzoll höhere Beträge von den Käufern verlangen als die vorgeschriebenen drei Euro.
Wonach richtet sich die Warenposition?
Die Einteilung erfolgt nach der zolltariflichen Einordnung der Produkte. Entscheidend ist also nicht die reine Stückzahl im Paket, sondern wie der Zoll die jeweiligen Gegenstände kategorisiert.

Bestellt ihr etwa eine Handyhülle, ein USB-Kabel und ein Netzteil, können daraus drei unterschiedliche Warenpositionen entstehen. Für dieses Paket würden dann allein sechs Euro Bearbeitungsgebühr anfallen, zu denen der Pauschalzoll noch hinzukommt.
Müssen Shops die Gebühr vorher anzeigen?
Ja, laut dem Europäischen Verbraucherverband (BEUC) muss nach EU-Recht der vollständige Preis im Voraus angezeigt werden. Ein späterer Aufschlag im letzten Schritt des Bestellvorgangs wäre demnach illegal.

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) befürchtet, dass einige Plattformen genau das versuchen könnten. Der Zoll rät zudem, im Bestellvorgang und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf entsprechende Hinweise zur Gebühr zu achten.
Gilt das für bereits bestellte Pakete?
Möglicherweise ja, auch ältere Bestellungen können betroffen sein, wenn sie ab dem 1. November 2026 in die Europäische Union eingeführt werden. Entscheidend für die Erhebung der Gebühr ist der Zeitpunkt der Einfuhr, nicht das Kaufdatum.
Bleiben die fünf Euro Gebühr dauerhaft?
Nein, nur die zwei Euro Bearbeitungsgebühr sind dauerhaft angelegt. Die Europäische Union muss deren Höhe aber alle zwei Jahre überprüfen, damit sie proportional zu den Kosten der Zollabwicklung bleibt.

Der seit Juli geltende Pauschalzoll von drei Euro für Sendungen bis 150 Euro ist dagegen eine befristete Maßnahme. Ab dem 1. Juli 2028 fallen stattdessen auf alle Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland reguläre, produktspezifische Zollsätze an.
Siehe auch:
Witold Pryjda

Senior Redakteur

Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.

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