Sammelklage droht: Schufa wegen geheimer Datenbank unter Druck

Die Schufa steht wegen einer geheimen Schattendatenbank unter massiver Kritik. Die Datenschützer von Noyb bereiten eine Sammel­klage vor, da die Wirtschaftsauskunftei gelöschte Verbraucherdaten weiterhin für interne Tests nutzen soll.
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    Schufa droht eine Sammelklage

    Die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa steht wegen einer so­ge­nann­ten Schatten­datenbank unter juristischem Druck. Die Daten­schutz­organisation Noyb bereitet aktuell rechtliche Schritte bis hin zu einer Sammelklage vor, da das Unternehmen nach Angaben der Kritiker gelöschte Verbraucherdaten weiterhin verwendet. Potenziell sind bis zu 69 Millionen Bürger in Deutschland von dem Vorgang betroffen.

    Kern des Konflikts sind historische Daten wie längst abbezahlte Kredite oder abgeschlossene Privatinsolvenzen. Die Schufa speichert das Material teilweise bis zu zehn Jahre lang, um damit intern neue Berechnungsmodelle für den Bonitätsscore zu testen. Verbraucher erhalten bei einer offiziellen Anfrage nach der Datenschutz-Grundverordnung jedoch keine Auskunft über das Vorhandensein der Alt-Daten.


    Juristisches Vorgehen geplant

    Laut Noyb wurde die Schufa nun formell abgemahnt. Die Datenschützer fordern das sofortige Löschen der überfälligen Datensätze sowie vollständige Transparenz bei künftigen Auskünften. Sollte die Auskunftei den aktuellen Forderungen nicht fristgerecht nachkommen, ist eine Unterlassungsklage der nächste Schritt.

    Wenn die Schufa sich weigert, unseren Forderungen zu entsprechen, dann werden wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einbringen, um unsere Forderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen.
    Marco Blocher, Datenschutzjurist Noyb
    Ferner plant die Organisation eine Verbandsklage auf Schadensersatz für Verbraucher. Da die Schufa laut den Datenschützern das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung systematisch verletzt hat, könnte den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zustehen. Im Raum steht eine Summe von rund 500 Euro pro Person.

    Die Kritiker führen für eine Klage verschiedene rechtliche Argumente an. Das Zurückhalten von Daten bei Selbstauskünften verstoße gegen geltendes EU-Recht. Zudem entbehre die Nutzung für interne Testzwecke einer soliden rechtlichen Grundlage. Auch sei die zuständige hessische Aufsichtsbehörde in der Vergangenheit nicht ausreichend eingeschritten.

    Verzögerungen bei Auskünften

    Die Schufa argumentiert hingegen, dass die Datenspeicherung legal sei und der Weiterentwicklung von Dienstleistungen diene. Zudem gehe das Unternehmen davon aus, dass Verbraucher primär an aktuellen Informationen interessiert seien und nicht an historischen Einträgen. Das Vorgehen habe somit auch Vorteile für die Genauigkeit der Bonitätsprüfung.

    Inzwischen haben mehr als 22.000 Menschen über ein Formular der Initiative AlgorithmWatch eine vollständige Datenauskunft angefordert. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen hat die Schufa die gesetzliche Bearbeitungsfrist von vier Wochen auf drei Monate verlängert. Der juristische Prozess wird somit weitere Zeit in Anspruch nehmen.

    Wie bewertet ihr das Vorgehen der Schufa bei der Datenspeicherung? Teilt eure Gedanken und Erfahrungen zu dem Thema gerne mit uns in den Kommentaren!

    Zusammenfassung
    • Die Organisation Noyb droht der Schufa wegen einer Schatten­datenbank
    • Es geht um die illegale Nutzung gelöschter Daten für interne Tests
    • Die Auskunftei verschweigt diese historischen Einträge bei Anfragen
    • Die Datenschützer fordern das Löschen aller überfälligen Datensätze
    • Betroffenen Verbrauchern könnte Schadenersatz von 500 Euro zustehen
    • Die Schufa hält die Speicherung der Daten dagegen für völlig legal
    • Wegen vieler Anfragen wurde die gesetzliche Bearbeitungsfrist verlängert

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