Polen: Bis zu 5 Jahre Haft für das Streaming von Straftaten
Polen verschärft den Kampf gegen sogenannte Trash-Streams. Das Parlament in Warschau hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das die Verbreitung von Live-Übertragungen schwerer Straftaten künftig selbst unter Strafe stellt.
In den vergangenen Monaten wurden bereits weitere Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen für die Nutzung von Mobiltelefonen durch Schüler unter 16 Jahren sowie strengere Alterskontrollen beim Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet.
Nach dem neuen Gesetz wird die Übertragung von Straftaten, die mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht sind, als eigenständiges Delikt gewertet. Damit sollen nicht nur die eigentlichen Täter belangt werden, sondern auch Personen, die solche Verbrechen gezielt filmen und verbreiten, um Aufmerksamkeit oder Reichweite in sozialen Netzwerken zu erzielen.
Die Vorschriften erfassen darüber hinaus Inhalte, die Tierquälerei zeigen oder Gewalt darstellen, deren Ziel die Demütigung anderer Menschen ist. Auch die Verbreitung von Inhalten, die Glücksspiele fördern oder verherrlichen, fällt unter die neuen Bestimmungen.
Auf europäischer Ebene regelt bereits der Digital Services Act (DSA) den Umgang mit illegalen Online-Inhalten. Plattformbetreiber sind verpflichtet, Beiträge, die Gewalt oder schwere Schädigungen verherrlichen oder fördern, zügig zu entfernen. Die strafrechtliche Verantwortung der Personen, die solche Inhalte erstellen oder verbreiten, liegt jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
Siehe auch:
Neues Gesetz beschlossen
Wer online Inhalte streamt, die etwa Vergewaltigungen, Morde oder andere schwere Gewaltverbrechen zeigen, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, berichtet Reuters. Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenderen Strategie der polnischen Regierung, digitale Inhalte stärker zu kontrollieren und problematische Entwicklungen im Netz einzudämmen.In den vergangenen Monaten wurden bereits weitere Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen für die Nutzung von Mobiltelefonen durch Schüler unter 16 Jahren sowie strengere Alterskontrollen beim Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet.
Nach dem neuen Gesetz wird die Übertragung von Straftaten, die mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht sind, als eigenständiges Delikt gewertet. Damit sollen nicht nur die eigentlichen Täter belangt werden, sondern auch Personen, die solche Verbrechen gezielt filmen und verbreiten, um Aufmerksamkeit oder Reichweite in sozialen Netzwerken zu erzielen.
Die Vorschriften erfassen darüber hinaus Inhalte, die Tierquälerei zeigen oder Gewalt darstellen, deren Ziel die Demütigung anderer Menschen ist. Auch die Verbreitung von Inhalten, die Glücksspiele fördern oder verherrlichen, fällt unter die neuen Bestimmungen.
Gilt auch für simulierte Taten
Außerdem umfasst die neue Regelung auch nicht nur die Übertragung echter Straftaten. Auch wer während eines Streams vorsätzlich vortäuscht oder inszeniert, dass ein entsprechendes Verbrechen begangen werde, kann nach dem Gesetz mit denselben Konsequenzen rechnen. Die Gesetzgeber begründen dies damit, dass auch fingierte Gewaltdarstellungen erhebliche gesellschaftliche Schäden verursachen und Nachahmungseffekte fördern können.Auf europäischer Ebene regelt bereits der Digital Services Act (DSA) den Umgang mit illegalen Online-Inhalten. Plattformbetreiber sind verpflichtet, Beiträge, die Gewalt oder schwere Schädigungen verherrlichen oder fördern, zügig zu entfernen. Die strafrechtliche Verantwortung der Personen, die solche Inhalte erstellen oder verbreiten, liegt jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
Zusammenfassung
- Polens Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Live-Übertragungen schwerer Straftaten unter Strafe stellt
- Das Streamen von Inhalten wie Vergewaltigungen oder Morden kann künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden
- Die Verbreitung solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken gilt künftig als eigenständiges strafbares Delikt
- Auch inszenierte oder vorgetäuschte Verbrechen während eines Streams fallen unter die neuen Bestimmungen
- Tierquälerei, Demütigungsvideos und Glücksspiel-Inhalte werden von der Neuregelung ebenfalls erfasst
- Auf EU-Ebene regelt der Digital Services Act illegale Online-Inhalte, die strafrechtliche Verfolgung liegt national
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