Telekom: Weiterer Werbespot verboten

Ab sofort darf Günther Jauch im Fernsehen für die Telekom nicht mehr in die Sauna gehen. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der TELE2 (01013) eine Einstweilige Verfügung gegen die Sauna-Spots der Telekom mit Günther Jauch wegen Irreführung der Fernseh-Zuschauer erlassen. In den Sauna-Spots wirbt Günther Jauch für ein Angebot der Telekom, mit dem man angeblich "für 12 Cent eine Stunde quer durch Deutschland telefonieren" könne. Auch hier verschweigt Günther Jauch wesentliche Verbraucherinformationen: Das Angebot von 12 Cent gilt jeweils nur für ein Gespräch, das eben bis zu einer Stunde lang sein kann. Wenn mehrere kurze Gespräche innerhalb einer Stunde geführt werden, müssen pro Telefonat jeweils 12 Cent bezahlt werden. So kann es ganz schön teuer werden mit der Telekom, "eine Stunde quer durch Deutschland" zu telefonieren. Außerdem sagt Günther Jauch nichts darüber, dass es sich bei diesem Telefon-Angebot um einen kostenpflichtigen Extra-Tarif handelt. Diesen muss der Verbraucher zusätzlich zu seiner Grundgebühr für weitere 4,68 EUR im Monat hinzu kaufen. Und wie in den Badezimmer-Spots wird auch hier verschwiegen, dass alle Gespräche in Mobilfunknetze von diesem Zusatz-Tarif ausgeschlossen sind und wie gewohnt bezahlt werden müssen. (ots)
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