Bundesregierung: Führungszeugnis und Notar-Besuche werden digital

Die Bundesregierung will jetzt verschiedene amtliche Prozesse durch die Digitalisierung leichter nutzbar machen. Geplant ist unter an­de­rem die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses und die Ver­le­gung notarieller Verfahren ins Netz.
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Noch in diesem Jahr

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem zentrale Verwaltungsverfahren in Deutschland weiter digitalisiert werden sollen. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, zu beschleunigen und für Bürger sowie Unternehmen leichter zugänglich zu machen.

Kern des Vorhabens sind zwei Maßnahmen: die Ausweitung notarieller Online-Verfahren und die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses. Beide Bereiche gelten als besonders relevant, da sie häufig nachgefragt werden und bislang in weiten Teilen an persönliche Vorsprachen oder papiergebundene Prozesse gebunden sind, teilte die Bundesregierung mit.


Im notariellen Bereich sollen künftig weitere Beurkundungen und Beglaubigungen per Videokommunikation möglich sein. Damit könnten bestimmte Vorgänge, etwa im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen oder Einträgen in öffentliche Register, vollständig online abgewickelt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese digitalen Verfahren sollen mit dem neuen Gesetz erweitert werden. Aus Sicht der Bundesregierung verspricht dies eine Entlastung für Unternehmen und Gründer, da Wege und Wartezeiten entfallen könnten. Kritisch begleitet werden dürfte das Vorhaben unter anderem mit Blick auf die technische Umsetzung und die Gewährleistung rechtlicher Sicherheit bei digitalen Beurkundungen.

Weniger Aufwand für alle

Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft das Führungszeugnis. Mit mehreren Millionen ausgestellten Dokumenten pro Jahr zählt es zu den meistgenutzten Verwaltungsleistungen. Bislang wird es in der Regel in Papierform beantragt und versandt, was mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden sein kann. Künftig soll es möglich sein, das Führungszeugnis auch digital zu erhalten. Dafür schafft das Gesetz die rechtliche Grundlage. Der Start des regulären Betriebs ist nach Angaben der Bundesregierung für das Jahr 2026 vorgesehen.

Von der Digitalisierung des Führungszeugnisses könnten sowohl Antragstellende als auch Arbeitgeber profitieren, da das Dokument in vielen Fällen Voraussetzung für eine Beschäftigung ist. Gleichzeitig stellen sich Fragen nach Datenschutz, Datensicherheit und Akzeptanz bei den Nutzenden, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rolle spielen dürften.

Zusammenfassung
  • Bundesregierung beschließt Digitalisierung von Führungszeugnissen
  • Notarielle Beurkundungen sollen künftig per Videokommunikation möglich sein
  • Gesetzentwurf zielt auf Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen
  • Unternehmensgründungen könnten vollständig online abgewickelt werden
  • Digitales Führungszeugnis soll ab dem Jahr 2026 verfügbar sein
  • Mehrere Millionen Führungszeugnisse werden jährlich in Deutschland ausgestellt
  • Datenschutz und Datensicherheit bleiben wichtige Aspekte der Digitalisierung

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