Telekom muss hohe Strafe wegen Verkaufs von Standortdaten zahlen

Bei der Deutschen Telekom war jemand der Ansicht, es könnte irgendwie in Ordnung sein, die Standortdaten der Nutzer an Dritte zu verkaufen. Nun wurde dem Konzern auch von einem Gericht klargemacht, dass dies auf keinen Fall legal ist.
Mobilfunk, Lte, 5G, Deutsche Telekom, Telekom, Vodafone, Provider, Netzausbau, O2, Telefonica, Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber, Mobilfunkbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Mobilfunknetz, Antenne, Sendemast, Funkmast, Handymast, Mobilfunkmast, Sendestation

Teils sogar Echtzeit-Daten

In den Jahren 2018 und 2019 bot die US-Niederlassung des deutschen Konzerns, T-Mobile, Standortinformationen ihrer Nutzer externen Firmen zum Kauf an - ohne Einwilligung der Betroffenen und ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen. Die Daten waren teils in Echtzeit verfügbar und ermöglichten so eine lückenlose Nachverfolgung von Bewegungsprofilen. Ähnliche Praktiken fanden sich auch bei den Konkurrenten AT&T und Verizon.

Die US-Telekommunikationsbehörde FCC hatte den Unternehmen daher im vergangenen Jahr hohe Strafen auferlegt. Gegen diese wollte sich die Telekom gerichtlich zur Wehr setzen, wie aus einem Bericht des Magazins Ars Technica hervorgeht. Ein Berufungsgericht in Washington hat dieses Ansinnen nun aber zurückgewiesen und erklärt, dass die Strafe in Höhe von 92 Millionen Dollar gegen T-Mobile berechtigt ist.


Das Gericht stellte klar, dass Mobiltelefone im Kern immer auch Ortungsgeräte seien, da sie regelmäßig Kontakt zu Funkmasten aufnehmen. Dadurch entstehe ein präzises Bewegungsprotokoll, das tiefgreifende Einblicke in das Privatleben ermögliche. In ihrem Urteil betonten die Richter, dass T-Mobile und auch die Tochter Sprint trotz bekannter Missbrauchsfälle weiterhin Standortdaten verkauft hätten, ohne ihre Schutzmaßnahmen anzupassen.

Letztlich nur Peanuts

T-Mobile und Sprint hatten sich vor Gericht nicht mehr gegen die Vorwürfe an sich gewehrt, sondern argumentiert, die FCC habe ihre Befugnisse überschritten und die Höhe der Strafen falsch berechnet. Zudem verwiesen sie auf ihr angebliches Recht auf ein Geschworenenverfahren. Die Richter wiesen diese Argumente zurück: Die Unternehmen hätten auf dieses Recht verzichtet, indem sie den direkten Rechtsweg wählten.

Konkret entfallen 80,1 Millionen Dollar der Strafe auf T-Mobile und 12,2 Millionen auf Sprint. Dies sind zwar durchaus hohe Beträge, die im Vergleich zu den Bilanzen aber trotzdem mäßig ausfallen: Allein im letzten Quartal erwirtschaftete die Telekom in ihrem US-Geschäft 17,4 Milliarden Dollar Umsatz und 3,2 Milliarden Dollar Gewinn.

Während T-Mobile nun noch eine erneute Anhörung oder sogar den Gang vor den Supreme Court prüfen kann, laufen die Verfahren gegen AT&T und Verizon weiter. Beide Konzerne erhielten ebenfalls Millionenstrafen, weil sie Standortdaten an externe Dienstleister weitergegeben haben sollen, darunter auch an den Anbieter Securus, der Strafvollzugsanstalten mit Kommunikationsdiensten beliefert.

Zusammenfassung
  • T-Mobile verkaufte 2018/2019 unerlaubt Standortdaten der Nutzer an Dritte
  • US-Gericht bestätigt Strafe von 92 Millionen Dollar gegen T-Mobile
  • Richterbegründung: Handys sind Ortungsgeräte mit sensiblen Bewegungsdaten
  • Trotz bekannter Missbrauchsfälle änderte die Telekom ihre Schutzmaßnahmen nicht
  • Strafe teilt sich auf: 80,1 Millionen für T-Mobile und 12,2 Millionen für Sprint
  • Auch Konkurrenten AT&T und Verizon erhielten Millionenstrafen für ähnliches Verhalten

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Kurs der T-Aktie
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!