Facebook & Co.: Heute letzte Chance, der KI-Nutzung zu widersprechen
Heute ist der letzte Tag, um der KI-Nutzung persönlicher Daten bei Meta zu widersprechen. Ab morgen nutzt der Konzern öffentliche Beiträge von Facebook und Instagram zum KI-Training. Wer seine Daten schützen möchte, muss jetzt handeln.
Der Konzern plant die Nutzung aller "öffentlichen Informationen" seiner Plattformen. Dazu gehören Profilangaben, Posts, Fotos, Videos sowie Kommentare und Reaktionen wie Likes. Als "öffentlich" gelten dabei alle Inhalte, deren Sichtbarkeit nicht bereits in den Profileinstellungen eingeschränkt wurde.
Die Verbraucherzentrale warnt: "Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen." Besonders problematisch sei, dass Meta statt einer aktiven Einwilligung ein Widerspruchsverfahren gewählt hat. Nutzer müssen also selbst aktiv werden, um ihre Daten zu schützen, anstatt dass Meta vorab um Erlaubnis fragt. Infografik Generative KI: Welche GenAI-Tools werden in Deutschland genutzt?
Gute Nachrichten gibt es immerhin für WhatsApp-Nutzer: Die privaten Chatnachrichten sind und bleiben verschlüsselt und werden nicht für das Training verwendet. Lediglich die (nicht abschaltbare) Kommunikation mit dem Meta-KI-Chatbot, erkennbar am blauen Kreis, könnte zu Trainingszwecken genutzt werden.
Die beiden Links verhalten sich mitunter "zickig", ein Schelm, wer denkt, dass Meta möglichst viele Nutzer vom Widerspruch abhalten will. Wer mit den Links kein Glück hat, kommt auch manuell zum Opt-out:
Auf Facebook geht es so:
Bei Instagram geht man folgendermaßen vor:
Meta verteidigt sein Vorgehen hingegen und betont die Notwendigkeit des KI-Trainings: "Dieses Training ist entscheidend dafür, dass unsere KI-Modelle die (lokale) Kultur, Sprache und Geschichte verstehen", so der Konzern in einem Blogbeitrag. Eine Blockade würde Verbraucher und Unternehmen beeinträchtigen, die auf lokale KI-Lösungen angewiesen seien.
Die Entscheidung, ein Opt-Out-Verfahren zu wählen, könnte Meta jedoch noch Probleme mit europäischen Datenschutzbehörden einbringen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass für bestimmte Datenverarbeitungen eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Mit einem Eilantrag hatte die Verbraucherzentrale NRW aber keinen Erfolg.
Was haltet ihr von Metas Vorgehen beim KI-Training? Habt ihr bereits Widerspruch eingelegt oder seht ihr kein Problem darin, dass eure öffentlichen Daten für das Training verwendet werden? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!
Letzte Chance zum Datenschutz
Meta beginnt ab morgen, dem 27. Mai, mit dem KI-Training seiner Systeme. Wer nicht möchte, dass seine bisherigen Daten dafür verwendet werden, muss bis heute, den 26. Mai, Widerspruch einlegen. Nach diesem Stichtag können die bereits verwendeten Daten nicht mehr aus dem KI-System entfernt werden.Der Konzern plant die Nutzung aller "öffentlichen Informationen" seiner Plattformen. Dazu gehören Profilangaben, Posts, Fotos, Videos sowie Kommentare und Reaktionen wie Likes. Als "öffentlich" gelten dabei alle Inhalte, deren Sichtbarkeit nicht bereits in den Profileinstellungen eingeschränkt wurde.
Die Verbraucherzentrale warnt: "Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen." Besonders problematisch sei, dass Meta statt einer aktiven Einwilligung ein Widerspruchsverfahren gewählt hat. Nutzer müssen also selbst aktiv werden, um ihre Daten zu schützen, anstatt dass Meta vorab um Erlaubnis fragt. Infografik Generative KI: Welche GenAI-Tools werden in Deutschland genutzt?
Gute Nachrichten gibt es immerhin für WhatsApp-Nutzer: Die privaten Chatnachrichten sind und bleiben verschlüsselt und werden nicht für das Training verwendet. Lediglich die (nicht abschaltbare) Kommunikation mit dem Meta-KI-Chatbot, erkennbar am blauen Kreis, könnte zu Trainingszwecken genutzt werden.
So können Sie widersprechen
Der Widerspruch erfolgt über spezielle Formulare bei Facebook und Instagram, in beiden Fällen muss man angemeldet sein. Im Formular muss lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben werden - eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Nutzer eine Bestätigungsmail. Es empfiehlt sich, diese als Nachweis aufzubewahren. Der Widerspruch gilt nur für bereits vorhandene Daten - für zukünftige Inhalte müssten Nutzer ihre Privatsphäre-Einstellungen anpassen.Die beiden Links verhalten sich mitunter "zickig", ein Schelm, wer denkt, dass Meta möglichst viele Nutzer vom Widerspruch abhalten will. Wer mit den Links kein Glück hat, kommt auch manuell zum Opt-out:
Auf Facebook geht es so:
- Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und auf das Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone)
- "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen und dann "Einstellungen",
- Herunterscrollen auf "Datenschutzrichtlinie"
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein)
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken
- Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen
- Auf "Widerspruchsrecht" tippen
- Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen
- Wenn eine neue Seite geöffnet wird, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?", auf ja tippen
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben
- Auf "Senden" klicken
Bei Instagram geht man folgendermaßen vor:
- Instagram-Profilseite öffnen und auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts)
- Herunterscrollen und entweder auf "Privacy Center" oder auf "Info" tippen
- Dort auf "Datenschutzrichtlinie".
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
- Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
- Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
- Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
- "Senden".
Rechtliche Kontroversen
Datenschutzorganisationen und Verbraucherschützer kritisieren Metas Vorgehen scharf. Sie bemängeln besonders, dass der Konzern statt einer aktiven Einwilligung (Opt-In) ein Widerspruchsverfahren (Opt-Out) gewählt hat.Meta verteidigt sein Vorgehen hingegen und betont die Notwendigkeit des KI-Trainings: "Dieses Training ist entscheidend dafür, dass unsere KI-Modelle die (lokale) Kultur, Sprache und Geschichte verstehen", so der Konzern in einem Blogbeitrag. Eine Blockade würde Verbraucher und Unternehmen beeinträchtigen, die auf lokale KI-Lösungen angewiesen seien.
Die Entscheidung, ein Opt-Out-Verfahren zu wählen, könnte Meta jedoch noch Probleme mit europäischen Datenschutzbehörden einbringen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass für bestimmte Datenverarbeitungen eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Mit einem Eilantrag hatte die Verbraucherzentrale NRW aber keinen Erfolg.
Was haltet ihr von Metas Vorgehen beim KI-Training? Habt ihr bereits Widerspruch eingelegt oder seht ihr kein Problem darin, dass eure öffentlichen Daten für das Training verwendet werden? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- Meta nutzt ab 27. Mai öffentliche Beiträge von Facebook und Instagram für KI
- Widerspruch nur bis 26. Mai 2025 möglich, danach keine Löschung mehr
- Als öffentlich gelten alle Inhalte ohne eingeschränkte Sichtbarkeit
- WhatsApp-Chats bleiben verschlüsselt und werden nicht fürs Training genutzt
- Widerspruch erfolgt über spezielle Formulare bei Facebook und Instagram
- Datenschützer kritisieren das Opt-Out-Verfahren statt aktiver Einwilligung
- Meta verteidigt KI-Training als notwendig für Verständnis lokaler Kultur
- Eilantrag abgewiesen: Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden
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