Eilantrag abgewiesen: Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Eilklage der Verbraucher­zentrale NRW gegen Meta abgewiesen. Der Konzern darf damit wie geplant Facebook- und Instagram-Daten seiner europäischen Nutzer für das Training seiner KI-Systeme verwenden.
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Grünes Licht für Metas KI-Trainingspläne

Das Urteil ist bereits rechtskräftig - mit der Entscheidung darf der Technologie­konzern nun wie geplant fortfahren, die Daten seiner europäischen Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden.

Weitreichende Konsequenzen für Nutzer

Ab dem 27. Mai will Meta die Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainings­zwecke einsetzen. Der Konzern beruft sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Nutzer müssen der Verwendung ihrer Daten aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Inhalte für das KI-Training verwendet werden und das muss auch eingehalten werden. Eine automatische Opt-out-Option ist allerdings nicht vorgesehen.


Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen

Wie heise berichtet, sieht das Gericht nach der vorläufigen Prüfung weder einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch gegen den Digital Markets Act (DMA). Diese Einschätzung deckt sich mit der Bewertung der zuständigen irischen Datenschutzbehörde, die als Hauptaufsichtsbehörde für Meta in Europa fungiert.

Das Gericht würdigte in seiner Presse­mitteilung die von Meta geplanten Vorsorgemaßnahmen. Dem KI-Dienst sollen wichtige Identifikatoren wie Namen, E-Mail-Adressen oder Postanschriften der Nutzer vorenthalten werden. Diese Anonymisierungs­maßnahmen waren ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung des Gerichts.

Weiteres Verfahren möglich

Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings könnte es noch zu einem gesonderten Hauptsacheverfahren kommen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, bedauerte die Entscheidung und bezeichnete die Angelegenheit weiterhin als "hochproblematisch".

Wir bedauern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sehr. Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta eigenen KI hoch problematisch. Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gibt. Dies zeigt auch, dass der Hamburger Beauftragte für Datenschutz gestern verkündet hat, Schritte gegen das anstehende KI-Training eingeleitet zu haben.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW
Die Entscheidung könnte noch weitreichende Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis in der EU haben. Sie schafft einen Präzedenzfall für andere Technologieunternehmen, die ebenfalls Nutzerdaten für KI-Training verwenden möchten. Datenschutzexperten sehen darin eine mögliche Verschiebung des Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz personenbezogener Daten.

Was haltet ihr von der Gerichtsentscheidung? Werdet ihr der Datennutzung für KI-Training widersprechen oder seht ihr darin kein Problem? Teilt eure Meinungen in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • OLG Köln weist Eilklage gegen Metas Nutzung von Daten für KI-Training ab
  • Ab 27. Mai werden europäische Nutzerbeiträge für KI-Trainingszwecke genutzt
  • Laut Gericht kein Verstoß gegen DSGVO oder DMA, da Meta Anonymisierung vorsieht
  • Nutzer müssen der Verwendung ihrer Daten für das Training aktiv widersprechen
  • Metas Entwicklungsinteressen überwiegen laut Gericht die Datenschutzbedenken
  • Urteil schafft Präzedenzfall für andere Technologieunternehmen in der EU

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