Schockierender Stresstest:
Private PV-Anlagen bedrohen Netzstabilität
Ein Netzbetreiber im Raum Nürnberg hat in einem Stresstest eine Funktion bei privaten PV-Anlagen überprüft, die im Ernstfall eine Überlastung des Stromnetzes verhindern soll. Die Ergebnisse waren jedoch alarmierend. Denn viele der Anlagen reagierten nicht.
Aus diesem Grund müssen laut den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) alle privaten Photovoltaik-Anlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Konkret bedeutet das, dass jede Anlage mit mindestens 25 kWp einen sogenannten Funkrundsteuerempfänger besitzen muss, über den sie der Netzbetreiber im Bedarfsfall abschalten kann. Besitzer können einer Abschaltung nicht widersprechen.
Denn ein großer Teil der privaten PV-Anlagen reagierte nicht auf die zentralen Steuerbefehle. Somit wäre eine Abschaltung durch den Netzbetreiber im Ernstfall nicht möglich gewesen. Infografik: Solarausbau in Deutschland
Momentan wertet N-Ergie die Ergebnisse des Stresstests noch aus. Wie groß der Anteil der Anlagen war, der nicht reagierte, ist bislang nicht bekannt. Auch über mögliche Gründe für die Probleme bei der Abschaltung per Funk kann momentan nur spekuliert werden.
Siehe auch:
Notabschaltung von PV-Anlagen
Wird zu viel Strom in das Netz eingespeist und kann nicht umgeleitet oder verbraucht werden, kann das zu Problemen führen. Denn eine starke Überlastung der Strom-Infrastruktur führt im Ernstfall zu Ausfällen ganzer Verteilernetzknoten. Das hätte Stromausfälle in ganzen Regionen zur Folge.Aus diesem Grund müssen laut den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) alle privaten Photovoltaik-Anlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Konkret bedeutet das, dass jede Anlage mit mindestens 25 kWp einen sogenannten Funkrundsteuerempfänger besitzen muss, über den sie der Netzbetreiber im Bedarfsfall abschalten kann. Besitzer können einer Abschaltung nicht widersprechen.
Stresstest mit alarmierendem Ergebnis
Aufgrund des momentan starken Ausbaus im seinem Versorgungsgebiet hat N-Ergie, ein Netzbetreiber im Raum Nürnberg, diesen Monat einen Stresstest durchgeführt. Dabei sollte überprüft werden, wie gut eine Notfallabschaltung der PV-Anlagen über Funk klappt. Wie Agrarheute berichtet, sind die Ergebnisse des Tests allerdings schockierend.Denn ein großer Teil der privaten PV-Anlagen reagierte nicht auf die zentralen Steuerbefehle. Somit wäre eine Abschaltung durch den Netzbetreiber im Ernstfall nicht möglich gewesen. Infografik: Solarausbau in Deutschland
Momentan wertet N-Ergie die Ergebnisse des Stresstests noch aus. Wie groß der Anteil der Anlagen war, der nicht reagierte, ist bislang nicht bekannt. Auch über mögliche Gründe für die Probleme bei der Abschaltung per Funk kann momentan nur spekuliert werden.
Besitzern drohen Strafen
Laut EEG sind die Besitzer der PV-Anlage für das Funktionieren des Funkrundsteuerempfängers verantwortlich. Wird festgestellt, dass dieser nicht auf Steuerbefehle reagiert und die Anlage daher nicht abgeregelt werden kann, werden Strafen von 10 Euro pro Kilowatt an Leistung fällig. Wenn jemand eine entsprechend leistungsfähige Anlage auf seinem Dach installiert hat, kann es also schnell teuer werden. Daher sollten sich Besitzer regelmäßig um die Wartung kümmern.
Zusammenfassung
- EEG verlangt steuerbare PV-Anlagen über Funkrundsteuerempfänger
- Private PV-Anlagen müssen im Notfall per Funk abschaltbar sein
- Per Abschaltung soll das Stromnetz im Notfall vor Überlastung geschützt werden
- Stresstest von N-Ergie zeigt Schwächen bei PV-Anlagen auf
- Viele private PV-Anlagen reagierten nicht auf Steuerbefehle
- Ursachen der Funktionsstörungen sind noch unklar
- Besitzer verantwortlich für einwandfreie Funktion des Funkrundsteuerempfängers
- Nicht reagierende Anlagen führen zu Strafen von 10 Euro pro kW
Siehe auch:
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- Langlebigere Perowskit/Silizium-Solarzelle mit 34% Wirkungsgrad
- Neuer Solaratlas zeigt: So viel Strom bringt das eigene Dach wirklich
- Rentabilität im Keller: Deutschland hat plötzlich zu viele Solaranlagen
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