Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken endgültig beschlossen

Nach einiger Verzögerung ist es nun endlich so weit: Der Bundestag hat die gesetzlichen Vereinfachungen zum Betrieb sogenannter Balkon­kraft­werke beschlossen. Darauf haben viele Nutzer im Grunde bereits seit dem vergangenen Jahr gewartet.
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Einfache Anmeldung

Die neuen Regelungen sind Bestandteil des Solarpakets, das vom Bundeskabinett zusammengestellt wurde und den Ausbau der Solarstrom-Erzeugung mit verschiedenen Regelungen voranbringen soll. Da es hierbei und auch bei der eng verknüpften Änderung des Klimaschutzgesetzes noch diverse Diskussionen gab, zog sich auch die Neuregelung zu Steckersolargeräten hin, wie die kleinen Photovoltaik-Systeme im Behördendeutsch heißen.

Beschlossen wurde nun ein Gesetzentwurf, der bereits im vergangenen Sommer im nun verabschiedeten Wortlaut vorlag. Dieser sorgt vor allem dafür, dass der bürokratische Aufwand für die Nutzung der Systeme deutlich geringer ausfällt. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nämlich nicht mehr nötig. Verpflichtend ist nur noch, die Bundesnetzagentur zu informieren, dass eine solche Anlage in Betrieb genommen wird.


Die Meldung wird von der Behörde selbst mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgeglichen. Sollte beim Verbraucher noch ein alter Drehzähler im Einsatz sein, muss dieser dann von diesem binnen vier Monaten ausgetauscht werden, sodass der Betreiber der Anlage auch von eventuellen Stromeinspeisungen profitieren kann.

Einspeisung lohnt nicht

Dies umzusetzen, ist letztlich vor allem auch im Interesse der Stromanbieter. Denn bis der Zähler modernisiert ist, sorgt eingespeister Strom dafür, dass der Zähler einfach rückwärts läuft. Gut für den Stromkunden - denn die Erträge der normalen Einspeisung sind deutlich geringer als der Kilowattstundenpreis beim Bezug.

Allerdings dürften die Betreiber neuer Balkonkraftwerke ohnehin nicht unbedingt den eingespeisten Strom abrechnen wollen. Denn die Erträge sind bei Anlagen dieser Größenordnung - bis zu 800 Watt dürfen die Wechselrichter hier ins lokale Netz schieben - recht gering und der Vorzug der einfachen Anmeldung fällt dann weg - stattdessen würde man dann doch mit dem Netzbetreiber reden müssen, durch den ja dann die Vergütung erfolgt.

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Zusammenfassung
  • Bundestag beschließt Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
  • Neue Regelungen sind Teil des Solarpakets zur Förderung von Solarstrom
  • Bürokratischer Aufwand für Nutzer von Steckersolargeräten wird reduziert
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur statt beim Netzbetreiber erforderlich
  • Alte Drehzähler müssen binnen vier Monaten nach Installation ausgetauscht werden
  • Eingespeister Strom lässt alte Zähler rückwärtslaufen, was finanziell vorteilhaft ist
  • Betreiber kleiner Anlagen profitieren wenig von Einspeisungen wegen geringer Erträge

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