Umstrittener Freispruch:
Samsung-Chef kommt diesmal davon
Bei Samsung Electronics dürfte man erleichtert sein: Der bereits vorbestrafte Chef Lee Jae-yong muss nicht erneut ins Gefängnis. Ein südkoreanisches Gericht hat den Manager heute vom Vorwurf der Finanzkriminalität freigesprochen.
Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass man nicht nachweisen könne, dass der Zusammenschluss der Unternehmen Samsung C&T und Cheil Industries unrechtmäßig durchgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft habe nicht genug Belege dafür geliefert, dass Lee tatsächlich über die Fusion an Einfluss im Samsung-Konzern gewinnen konnte, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Entscheidung des Gerichts bringt allerdings auch einige Verwirrung und Kritik hervor. Denn es steht scheinbar im Widerspruch zu einem früheren Urteil in einem Korruptionsfall. Hier wurde Lee noch wegen der Bestechung des damaligen Staatspräsidenten für schuldig befunden, mit der er sich die Unterstützung der Regierung für den gleichen Firmenzusammenschluss sicherte.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Lee, dem Aktienkursmanipulation und Bilanzfälschung vorgeworfen werden, eine fünfjährige Haftstrafe beantragt. Es war nicht sofort klar, ob sie in Berufung gehen würden. Lee leugnete ein Fehlverhalten im aktuellen Fall und bezeichnete die Fusion von 2015 als "normale Geschäftsaktivität".
Siehe auch:
Fusion beschäftigt die Justiz
In dem Verfahren ging es um Lees Rolle in einer Fusion zwischen zwei Samsung-Tochtergesellschaften im Jahr 2015. Der Samsung-Erbe geriet in den Fokus der Ermittlungen, weil er persönlich durch die Maßnahme profitierte, indem sein Einfluss im Konzerngeflecht ausgebaut wurde.Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass man nicht nachweisen könne, dass der Zusammenschluss der Unternehmen Samsung C&T und Cheil Industries unrechtmäßig durchgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft habe nicht genug Belege dafür geliefert, dass Lee tatsächlich über die Fusion an Einfluss im Samsung-Konzern gewinnen konnte, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Entscheidung des Gerichts bringt allerdings auch einige Verwirrung und Kritik hervor. Denn es steht scheinbar im Widerspruch zu einem früheren Urteil in einem Korruptionsfall. Hier wurde Lee noch wegen der Bestechung des damaligen Staatspräsidenten für schuldig befunden, mit der er sich die Unterstützung der Regierung für den gleichen Firmenzusammenschluss sicherte.
Kritik am Urteil
Die größte Bürgerrechtsorganisation Südkoreas erklärte in dem Zusammenhang, dass der Freispruch ein "ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit" vermissen lasse. Denn das Geschäft wirkte sich eher zugunsten Lees und zum Nachteil anderer Aktionäre aus. Einer der größeren Anleger ist hier der nationale Rentenfonds, der Verluste hinnehmen musste, die dazu führen könnten, dass weniger Pensionsleistungen an ältere Menschen ausgezahlt werden können.Die Staatsanwaltschaft hatte für Lee, dem Aktienkursmanipulation und Bilanzfälschung vorgeworfen werden, eine fünfjährige Haftstrafe beantragt. Es war nicht sofort klar, ob sie in Berufung gehen würden. Lee leugnete ein Fehlverhalten im aktuellen Fall und bezeichnete die Fusion von 2015 als "normale Geschäftsaktivität".
Zusammenfassung
- Samsung-Chef Lee Jae-yong von Finanzkriminalität freigesprochen
- Freispruch trotz persönlichen Profits aus Fusion zweier Samsung-Töchter
- Gericht findet keine Beweise für unrechtmäßigen Einflussgewinn Lees
- Urteil widerspricht früherer Verurteilung Lees wegen Bestechung
- Bürgerrechtsorganisation kritisiert Mangel an sozialer Gerechtigkeit
- Rentenfonds als Großaktionär durch Fusion geschädigt
- Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft für Lee gefordert
Siehe auch:
Thema:
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