Stiftung Warentest hält Amazon Prime Video-Werbung für rechtswidrig
In den USA ist die Prime Video-Änderung, die Amazon vor einer Weile angekündigt hat, bereits live, was bedeutet, dass nun alle Werbung zu sehen bekommen, die nicht extra bezahlen wollen. In Deutschland wird das erst am 5. Februar der Fall sein, doch das könnte rechtswidrig sein.
Die Stiftung Warentest hält das aber für eine Preiserhöhung, auch wenn es sich dabei "nur" um Werbeeinblendungen handelt. Preiserhöhungen sind jedoch nicht einseitig durchführbar und es bedarf einer Zustimmung des Kunden. Laut dem Juristen der Stiftung Warentest sei Amazon nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Kunden Werbung in die Prime-Video-Inhalte aufzunehmen.
Das ist auch der Grund, warum die Stiftung Warentest nun einen Musterbrief veröffentlicht hat, mit dem man sich gegen die Werbung wehren kann. Oder besser gesagt: Das versuchen kann. Denn auf der dazugehörigen Seite der Stiftung heißt es auch, dass die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass Amazon diese Forderung zurückweist: "Prime-Abonnenten bleibt dann nur, rechtliche Schritte einzuleiten. Wir wissen, dass mindestens ein Amazon-Prime-Kunde beim Amtsgericht Neukölln Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Werbeeinblendungen eingelegt hat."
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Siehe auch:
Reklame bei Amazon Prime Video
Etwa dreieinhalb Minuten Werbung pro Stunde: Das ist die Länge der Reklame, die Nutzer in den USA ab sofort zu sehen bekommen, wenn sie nicht bereit sind, eine Extragebühr zu bezahlen. Dieses neue Modell ist nicht auf die USA beschränkt, auch in Europa müssen sich Amazon-Kunden auf entsprechende Unterbrechungen einstellen, wenn sie nicht zusätzlich 2,99 Euro bezahlen wollen.Die Stiftung Warentest hält das aber für eine Preiserhöhung, auch wenn es sich dabei "nur" um Werbeeinblendungen handelt. Preiserhöhungen sind jedoch nicht einseitig durchführbar und es bedarf einer Zustimmung des Kunden. Laut dem Juristen der Stiftung Warentest sei Amazon nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Kunden Werbung in die Prime-Video-Inhalte aufzunehmen.
Das ist auch der Grund, warum die Stiftung Warentest nun einen Musterbrief veröffentlicht hat, mit dem man sich gegen die Werbung wehren kann. Oder besser gesagt: Das versuchen kann. Denn auf der dazugehörigen Seite der Stiftung heißt es auch, dass die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass Amazon diese Forderung zurückweist: "Prime-Abonnenten bleibt dann nur, rechtliche Schritte einzuleiten. Wir wissen, dass mindestens ein Amazon-Prime-Kunde beim Amtsgericht Neukölln Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Werbeeinblendungen eingelegt hat."
Kündigung zu erwarten
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass sich Amazon an Verfahren zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten nicht beteiligt und es außerdem eine Seite des Unternehmens gibt, auf der man von sich aus das Abo selbst kündigen kann. Dazu kommt, dass man bei einem Widerspruch mit einer Kündigung seitens Amazon rechnen kann und muss. Es stellt sich deshalb sicherlich die Frage, ob das alles die Mühe wert ist.Amazon Prime 30 Tage lang kostenlos testen
Zusammenfassung
- USA: Prime Video zeigt Werbung ohne Zusatzgebühr
- Deutschland folgt mit Werbeeinblendungen ab 5. Februar
- 3,5 Minuten Werbung pro Stunde bei fehlender Extragebühr
- Stiftung Warentest sieht darin eine unzulässige Preiserhöhung
- Musterbrief der Stiftung soll gegen Werbung helfen
- Amazon beteiligt sich nicht an außergerichtlicher Schlichtung
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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