Urteil: Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam
Wie schon im Spätsommer bei Disney+ ist die Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt auch bei Netflix und Spotify erfolgreich gegen Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vorgegangen. Das Kammergericht Berlin hat die verwendeten Klauseln für unwirksam erklärt.
Beide Unternehmen haben ihre AGB bereits vor einiger Zeit überarbeitet. Das Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig. Zuvor hatte das Landgericht Berlin bereits in zwei getrennten Verfahren 2022 und 2023 die Preisanpassungsklauseln für ungültig erklärt.
"Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig", erklärte Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.
"Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal."
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Einseitige Preisanpassung unzulässig
Das Gericht hat im Sinne der Verbraucherschützer entschieden, dass eine Klausel zur einseitigen Preisanpassung in den AGB der Streaminganbieter so nicht zulässig ist, das Kammergericht hat die Berufung von Netflix und Spotify nun abgewiesen.Beide Unternehmen haben ihre AGB bereits vor einiger Zeit überarbeitet. Das Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig. Zuvor hatte das Landgericht Berlin bereits in zwei getrennten Verfahren 2022 und 2023 die Preisanpassungsklauseln für ungültig erklärt.
Fallstricke in der AGB
Dabei ging es unter anderem auch darum, ob die Klauseln transparent und verständlich sind. Zudem monierte der vzbv, dass zum Beispiel bei Spotify die Pflicht zur Weitergabe gesunkener Kosten fehlte, sehr wohl aber Preissteigerungen direkt weitergegeben wurden."Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig", erklärte Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.
"Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal."
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Zusammenfassung
- Vzbv geht erfolgreich gegen Netflix und Spotify vor.
- Kammergericht Berlin erklärt AGB-Klauseln für unwirksam.
- Urteil: Einseitige Preisanpassungen sind nicht zulässig.
- AGB der Streaminganbieter wurden schon geändert.
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Landgericht Berlin erklärte 2022/2023 Klauseln für ungültig.
- Entscheidung könnte Preiserhöhungen künftig verhindern.
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